Zusammenfassung
Dieser Artikel betrachtet den durch technische Neuentwicklungen recht jungen Bereich des E-Health, also der Gesundheitsförderung durch digitale Technologien. Nach einer allgemeinen Begriffsdefinition wird auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen und anschließend Anknüpfungspunkte zwischen dem E-Health-Bereich und betrieblichen Gesundheitsangeboten betrachtet. Konkrete Einsatzbeispiele und eine kritische Betrachtung der Risiken von E-Health-Angeboten runden den Überblick ab.
Die Grundlage des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die dritte Säule des BGM bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind in den folgenden Vorschriften verankert:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften)
Arbeitgeber müssen u. a. folgende Pflichten erfüllen:
- Sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen (z. B. § 4 BetrSichV),
- Beschäftigte zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen (z. B. § 12 ArbSchG),
- Gefährdungen beurteilen (z. B. § 5 ArbSchG) und
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (z. B. § 11 ArbSchG).
1 Digital Health – Definition
Digital Health ist, stark vereinfacht, die Nutzung digitaler Technologien für alle Aspekte der Gesundheit.
Betrachtet man die beiden wesentlichen Begriffe digitale Technologien und Gesundheit, um die sich alles dreht, genauer, so wird die große Bandbreite der hierunter fallenden Anwendungen und Lösungen klar.
Digitale Technologien umfassen Hard- und Software
Als digitale Technologien werden i. Allg. Informations- und Kommunikationstechnologien in Form von Hard- und Software bezeichnet. Dazu gehören nach Wikipedia z. B. "Telemedizin, webbasierte Diagnosen, E-Mail, Mobiltelefonie, SMS, tragbare Geräte und Sensoren zur Fernüberwachung".
Neben der Nutzung dieser digitalen Technologien ist insbesondere die Entwicklung vernetzter Systeme, um den Einsatz der Technologien zu verbessern, ein wesentlicher Bestandteil von Digital-Health-Aktivitäten.
Verschiedene Sichten auf die Aspekte der Gesundheit
Das Zielkonstrukt "für alle Aspekte der Gesundheit" umfasst aus Patientensicht insbesondere die Unterstützung von Gesundheit, Wohlbefinden und Gesundheitsfürsorge, die Hilfe beim Umgang mit Gesundheitsrisiken und Krankheiten sowie letztendlich auch die Bewältigung von Gesundheitsproblemen.
Aus Sicht der Beschäftigten im Gesundheitssektor gehören digitale Technologien zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten, zur Überwachung von Patienten sowie zur Rehabilitation oder Langzeitpflege in den Bereich Digital Health. Als wesentliches Ziel dieser Personengruppe kann man dabei die Effizienzsteigerung in der Gesundheitsversorgung betrachten.
Auch die Entwicklung und der Einsatz von individualisierten Arzneimitteln, um so einen wirksameren Einsatz beim einzelnen Patienten zu erreichen, ist ein wesentliches Ziel von Digital Health.
Videosprechstunden erhalten insbesondere durch Pandemien besonderen Zuspruch
Insbesondere getrieben durch die gesundheitlichen Gefahren und Risiken bei Pandemien, wie der Influenza-Grippe oder dem Corona-Virus, steigt die Bedeutung von Telemedizin, was sich in intensiver Nutzung von Videosprechstunden manifestiert. Erste Kontaktaufnahmen und Beratungsgespräche per Video bieten sich insbesondere für chronisch kranke Patienten und ältere Menschen mit einem schwachen Immunsystem an, da potenzielle Ansteckungen in Wartezimmern durch andere erkrankte Personen vermieden werden.
2 Betriebliches Gesundheitswesen – Überblick
Der Schutz der Gesundheit aller Beschäftigen – und damit auch die Sicherstellung bzw. Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit – gehört zu den Aufgaben des Arbeitgebers. Dies manifestiert sich im Betrieblichen Gesundheitswesen (BGM). In ihm werden die Angebote des Arbeitgebers zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer koordiniert.
Das BGM teilt sich in die folgenden 3 Handlungsfelder auf:
Arbeitsschutz (verpflichtend) und Arbeitssicherheit:
Ein großer Teil der im BGM zu organisierenden Maßnahmen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und basiert damit auf dem Arbeitsschutzgesetz. Arbeitsschutzmaßnahmen reichen vom Schutz vor physischen Gefährdungen durch Hitze, Kälte oder Gefahrstoffe über arbeitsmedizinische Vorsorge bis hin zu organisatorischen Interventionen zum Abbau psychischer Belastung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM (verpflichtend):
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Das Angebot eines BEM ist eine Pflicht des Arbeitgebers für Angestellte, die im Zeitraum eines Jahres – zusammenhängend oder addiert – mehr als 6 Wochen krank waren. Oft werden dabei der Betriebs- oder Werksarzt eingebunden, um eine schrittweise, nicht überlastende Wiedereingliederung am A...
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