Arbeitgeber sollten Nudges wirklich nur dann einführen, wenn sie ihren Sinn für die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft sorgfältig mit den potenziellen Einschränkungen der persönlichen Freiheit der einzelnen Mitarbeiter abgewogen haben. Es lässt sich aber dennoch festhalten: In Bezug auf ethische Fragen hätte der Einsatz des Nudging im Arbeitsschutz gegenüber anderen Einsatzgebieten im Gesundheitsschutz einen großen Vorteil, weil im Gegensatz zu vielen Bereichen des allgemeinen Gesundheitsschutzes, der Ernährung und des Konsums Nudges im Arbeitsschutz deutlich geringere ethische Grundsatzprobleme aufwerfen.

Beim Arbeitsschutz geht es immer ganz unmittelbar um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, in einigen Fällen sogar um Leben oder Tod. Sanktionen und Verbote sind daher im modernen Arbeitsschutz insbesondere in gefährlichen Arbeitsbereichen nicht nur die Normalität, sondern ein unbedingtes Muss. Die Beschäftigten nehmen daher Eingriffe in ihre persönliche Freiheit in Kauf, weil sie wissen, dass ohne sie ihre Gesundheit und teilweise sogar ihr Leben unmittelbar bedroht wären. Nudges würden allein deshalb schon kaum auf Widerstand der Belegschaften treffen. Diese Tatsache darf Unternehmen aber natürlich nicht davon abhalten, sich die Anwendung von Nudges auch aufgrund ethischer Gründe sehr genau zu überlegen.

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