Für viele Themenbereiche der Verhältnisprävention gibt es auch im Betrieb Einsatzmöglichkeiten für Nudging. Beispielsweise können über ein nicht-monetäres Bonussystem für Führungskräfte gesundheitsförderliche Verhaltensweisen "angestupst" werden. So könnte es für die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen im eigenen Bereich einen Bonus geben. Als Standardregel könnte gelten, dass Führungskräfte einen Termin zu einem Training oder Coaching "Gesundheitsförderliche Führung" erhalten, den sie aber ablehnen können.

 
Achtung

Bonussystem

Ein Bonussystem, das geringe Fehlzeiten im Team der Führungskraft belohnt, setzt allerdings falsche Anreize. Die Vorgesetzten könnten versucht sein, auch mit ungesunden oder unfairen Mitteln eine geringe Fehlzeitenquote zu erreichen, um den Bonus zu verdienen.

Zur Verhältnisprävention gehören auch Maßnahmen wie gut erreichbare und attraktive Bewegungsmöglichkeiten, z. B. Tischkicker oder kleinere Sportgeräte in der Nähe der Arbeitsplätze. Viele Firmen stellen bereits kostenlos Trinkwasser und Obstkörbe zur Verfügung. Wenn Arbeitsplätze ergonomisch eingerichtet werden, sollten sie so leicht zu bedienen sein, dass z. B höhenverstellbare Schreibtische auch genutzt werden.

Besonders gut geeignet für die Verhältnisprävention im Unternehmen sind die Standardregeln, die immer dann automatisch eintreten, wenn jemand keine bewusste Entscheidung trifft. So kann z. B. das Treppenhaus leichter erreichbar und besser sichtbar sein als der Aufzug.

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