Zusammenfassung

 
Begriff

Nitrosamine (N-Nitrosamine) ist eine Sammelbezeichnung für N-Nitroso-Verbindungen von Aminen (RR’N-NO). Die meisten geprüften Nitrosamine haben sich im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen. Die einzelnen Nitrosamine bewirken eine spezifische Krebsbildung an einzelnen Organen, wobei je nach Versuchstierart verschiedene Organe betroffen sein können. Die Stärke der Kanzerogenität der einzelnen Nitrosamine ist sehr unterschiedlich. Einige Nitrosamine gehören zu den stärksten krebserzeugenden Stoffen überhaupt. Diese als besonders krebserzeugend eingestuften N-Nitrosamine dürfen daher auch nur in geschlossenen Systemen hergestellt und verwendet werden.

Neben der krebserzeugenden Wirkung sind einige Nitrosamine akut toxisch, können Gewebe zerstören oder Störungen des Kohlehydrat- und Fettstoffwechsels verursachen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und B"
  • TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
  • TRGS 615 "Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
  • DGUV-R 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
  • DGUV-R 113-010 "Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie"

1 Bildung von Aminen

Nitrosamine entstehen bevorzugt aus sekundären Aminen (RNHR) unter Einwirkung von Salpetriger Säure (HNO2). Begünstigend für die Bildung der Nitrosamine sind ein niedriger pH-Wert und hohe Temperaturen. Nitrosamine können aber auch aus primären Aminen (RNH2) und aus tertiären Aminen (NR3) gebildet werden. Nitrosamine können im menschlichen Körper entstehen, wenn nitrosierende Stoffe (Nitrat, Nitrit) und nitrosierbare Aminoverbindungen aufgenommen werden. Im Magen herrscht durch die Magensäure ein niedriger pH-Wert, der die Bildung der Nitrosamine begünstigt.

2 Vorkommen von Nitrosaminen

Mit der Bildung und Freisetzung von Nitrosaminen ist vor allem in folgenden Industriezweigen bzw. bei folgenden Tätigkeiten zu rechnen:

  • Einsatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen bei der Metallbearbeitung;
  • Einsatz von Vulkanisationschemikalien in der Kautschuk- und Gummiindustrie und Tätigkeiten mit technischen Gummiartikeln (Reifenherstellung, Herstellung von Produkten aus Gummi);
  • Herstellung und Verwendung nichtwassermischbarer, wassermischbarer und wassergemischter Korrosionsschutzmittel, flüchtiger Korrosionsinhibitoren ("volatile corrosion inhibitors", "VCI") und von Korrosionsschutzfetten und -wachsen (zum temporären Schutz von Metallgegenständen);
  • in der Eisen- und Stahlindustrie (Gießerei: bei der Verwendung von Kernen, die mit aminischen Katalysatoren hergestellt wurden);
  • in der chemischen Industrie (Herstellung und Verwendung von aliphatischen Aminen und Aminderivaten);
  • Lederindustrie (Verarbeitung von Häuten).

Auch in folgenden Branchen kann ein Auftreten von Nitrosaminen nicht ausgeschlossen werden:

  • Landwirtschaft,
  • Abwasserbehandlung,
  • Abfallentsorgung,
  • Kohlendioxidabscheidung,
  • Fisch- und Fleischverarbeitung.
 
Wichtig

Prüfung und Dokumentation

Sind keine Informationen über das Vorliegen von Nitrosaminen verfügbar, muss der Arbeitgeber prüfen, ob sekundäre Amine und nitrosierende Agenzien im Prozess oder der Luft am Arbeitsplatz vorliegen.

Im ersten Schritt liefern betriebliche Kenntnisse, Angaben in den Sicherheitsdatenblättern, weitere Herstellerangaben sowie die Erläuterungen aus Abschn. 2 TRGS 552 Hinweise.

Kann die Bildung von Nitrosaminen jedoch nicht ausgeschlossen werden und liegen keine weiteren Informationen vor, muss eine mögliche Exposition nach TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" z. B. durch Messungen nach Anhang 3 TRGS 552 geprüft werden. Die Gesamtbelastung durch verschiedene Nitrosamine, die am Arbeitsplatz gleichzeitig auftreten, muss – durch Verbesserung der Schutzmaßnahmen – unter 0,075 µg/m3 reduziert werden und darf 0,75 µg/m3 nicht überschreiten (Abschn. 3.3.2 TRGS 552). Diese Werte sind dem Akzeptanz- bzw. Toleranzrisiko von N-Nitrosodimethylamin (NDMA) gleichgestellt, dem einzigen Nitrosamin, für das ein toxikologisch begründetes Akzeptanz- und Toleranzrisiko vorliegt.

Stellt der Arbeitgeber fest, dass sich keine Hinweise auf Nitrosamine bzw. auf Amine und nitrosierende Verbindungen ermitteln lassen, empfiehlt es sich, die Prüfung und das Ergebnis formlos in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Im Tabakrauch kommen neben vielen anderen Stoffen auch Nitrosamine vor. Die Gefährdung betrifft den Raucher selbst, aber auch den Passivraucher (vgl. § 5 ArbStättV – Nichtraucherschutz).

Bei der Betrachtung der Gesamtbelastung des Menschen sind die exogene Belastung (= Aufnahme der Nitrosamine aus der Umwelt) und die endogene Belastung (= Bildung von Nitrosaminen im Körper) zu berücksichtigen. Die Aufnahmewege der Nitrosamine in den Körper sind für flüchtige Nitrosamine die Lunge, dabei werden leicht flüchtige Nitrosamine als Spurengas, schwerflüchtige dagegen als Bestandteil von Ae...

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