Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG BW) | |
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Fassung | 25.07.2023 |
Fundstelle | GBl. Nr. 13 vom 28.07.2023 S. 270 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden Regelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen durch zertifizierte Assistenzhunde sowie zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg und einer Schlichtungsstelle aufgenommen. Öffentliche Stellen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes den Zutritt zu ihren Einrichtungen und Anlagen, die dem allgemeinen Publikumsverkehr und der allgemeinen Nutzung üblicherweise zugänglich sind, nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern. Assistenzhunde sind entsprechend zu kennzeichnen. Das Land unterhält im Geschäftsbereich des Sozialministeriums ein Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (Landeszentrum Barrierefreiheit, LZ-BARR). Es hat die Aufgabe, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft durch eine umfassende barrierefreie Gestaltung der Umwelt zu verbessern und voranzubringen. Im Rahmen des LZ-BARR wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Ziel der Schlichtung ist die außergerichtliche und einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten im Einzelfall zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Belange. Die Regelung zu barrierefreien medialen Angeboten wird neu gefasst. |
Bayerische Bauordnung (BayBO) | |
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Fassung | 24.07.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 14 vom 31.07.2023 S. 371 |
Änderung | § 81 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zu örtlichen Bauvorschriften wird angepasst. |
Fassung | 07.07.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 13 vom 14.07.2023 S. 327 |
Änderung | Diverse Art. |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Regelungen zur Bauvorlageberechtigung werden umfassend angepasst und ergänzt. |
Abwassereigenkontrollverordnung Hessen (EKVO HE) | |
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Fassung | 20.06.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 23 vom 28.07.2023 S. 484 |
Änderung | §§ 1, 4 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Verweise werden redaktionell angepasst. |
Hessische Bauordnung (HBO) | |
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Fassung | 20.07.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 25 vom 01.08.2023 S. 582 |
Änderung | Anlage |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Abschnitt I Nr. 13.6 der Anlage werden Zuwegungen zu Anlagen der Energieerzeugung ergänzt. |
Indirekteinleiterverordnung Hessen (IndV HE) | |
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Fassung | 20.06.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 23 vom 28.07.2023 S. 484 |
Änderung | Neufassung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Anzeigevoraussetzungen in den zahlreichen Anlagen zur Verordnung werden umfassend geregelt. |
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz (LKrWG RP) | |
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Fassung | 25.07.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 15 vom 31.07.2023 S. 207 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden diverse redaktionelle Anpassungen vorgenommen. |
Bauordnung für das Saarland (LBO SL) | |
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Fassung | 17.05.2023 |
Fundstelle | Amtsbl. I Nr. 36 vom 10.08.2023 S. 762 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Verweise und Bezeichnungen werden redaktionell angepasst. |
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