Bayerische Bauordnung (BayBO) | |
---|---|
Fassung | 10.7.2018 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 13 vom 17.7.2018 S. 523 |
Änderung | Diverse Art. |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Bauordnung wird an europarechtliche Vorgaben angepasst. Dies betrifft insbesondere die Definition von Bauprodukten und den korrespondierenden Abschnitt zu Bauarten und Bauprodukten. Dort werden insbesondere auch die Vorgaben zur Dokumentation angepasst. Die Allgemeinen Anforderungen in Art. 3 werden angepasst und beziehen sich nunmehr teilweise explizit nur noch auf Bauarten/Bauprodukte. Es wird eine Regelung zu Technischen Baubestimmungen eingefügt. Diese vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr öffentlich bekanntgemachten Bestimmungen sind zu beachten. |
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) | |
---|---|
Fassung | 4.9.2018 |
Fundstelle | Brem.GBl. Nr. 71 vom 7.9.2018 S. 320 |
Änderung | Neufassung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mit der Neufassung wird das Gesetz umfassend aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu Bauprodukten; hier werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt. |
Anlagenverordnung (VawS) Bremen (aufgehoben) | |
---|---|
Fassung | 4.9.2018 |
Fundstelle | Brem.GBl. Nr. 75 vom 12.9.2018 S. 421 |
Änderung | Landesrechtliche Aufhebung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die bremische Anlagenverordnung wird landesrechtlich aufgehoben. |
Hamburgische Bauordnung (HBauO) | |
---|---|
Fassung | 21.8.2018 |
Fundstelle | Amtl.Anz. Nr. 67 vom 21.8.2018 S. 1754 |
Änderung | Bekanntmachung der DIN-Normen 4102-4:2016-05, 4108-3:2014-11, 4108-4:2017-03, 4108-10:2015-12 und 18065:2015-03 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Folgende DIN-Normen werden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht:
|
Hessisches Wassergesetz (HWG) | |
---|---|
Fassung | 22.8.2018 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 17 vom 31.8.2018 S. 366 |
Änderung | §§ 9, 42 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mehrere Verweise werden formal angepasst. |
Niedersächsische Bauordnung (NbauO) | |
---|---|
Fassung | 12.9.2018 |
Fundstelle | Nds. GVBl. Nr. 12 vom 20.9.2018 S. 190 |
Änderung | Diverse §§, Anhang |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Anforderungen an Bauliche Anlagen werden erweitert und konkretisiert. Zum Schutz des Klimas sind Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. Die Vorgaben zu den Grenzabständen werden angepasst. Die Regelungen zu den Bauprodukten werden umfassend aktualisiert und an europarechtliche Vorgaben angepasst. Die Vorschrift zu den Technischen Baubestimmungen und die Anlage werden angepasst. Die Änderungen gelten ab dem 1.1.2019. |
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (bis 31.12.2018) | |
---|---|
Fassung | 21.7.2018 |
Fundstelle | GV NRW Nr. 19 vom 3.8.2018 S. 421 |
Änderung | Abgelöst durch zweite Neufassung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz wird eine neue BauO NRW 2018 gefasst, die die Fassung vom 1.3.2000 ablösen wird (statt der ursprünglich geplanten BauO NRW 2016). Es bleibt bei der Ablösung zum 1.1.2019. |
Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) (ab 1.1.2019) | |
---|---|
Fassung | 21.7.2018 |
Fundstelle | GV NRW Nr. 19 vom 3.8.2018 S. 421 |
Änderung | Neufassung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mit der Neufassung wird die BauO NRW 2016, die eigentlich zum 1.1.2019 in Kraft treten sollte, aufgehoben und ersetzt. Die aktualisierte Neufassung enthält vor allem redaktionelle Anpassungen. Die inhaltliche Struktur der Regelungen wird beibehalten. |
Anlagenverordnung (VawS) (Saarland) (aufgehoben) | |
---|---|
Fassung | 17.9.2018 |
Fundstelle | Amtsbl I Nr. 36 vom 27.9.2018 S. 657 |
Änderung | Landesrechtliche Aufhebung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Verordnung wird landesrechtlich aufgehoben. |
Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) | |
---|---|
Fassung | 26.6.2018 |
Fundstelle | GVBl. LSA Nr. 12 vom 5.7.2018 S. 187 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zur Genehmigungsfreistellung wird angepasst. Für bestimmte Wohngebäude (mit Wohnfläche über 5.000 qm) und öffentliche Anlagen, die für eine Nutzung durch mehr als 100 Besucher pro Tag ausgelegt sind, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich, wenn sie sich innerhalb des Sicherheitsabstandes zum Betriebsbereich nach BImSchG befinden. Die Regelung zur Beteiligung von Nachbarn und Öffentlichkeit wird angepasst. |
Landesbauordnung (TH) (ThürBO) | |
---|---|
Fassung | 29.6.... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen