Verordnung (EU) 2023/1542 – Batterieverordnung
Fassung 12.07.2023
Fundstelle ABl. L 191 vom 28.07.2023 S. 1
Änderung Neuregelung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Regelungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass es einer gesonderten Umsetzung bedarf.

Die Regelungen wurden komplett überarbeitet, die Abfallentsorgung und der Umweltschutz sollen weiter gestärkt werden, indem die Kreislaufwirtschaft klimaneutraler wird und Treibhausgasemissionen reduziert werden.
 
Verordnung (EU) 2024/573 – F-Gase-Verordnung
Fassung 07.02.2024
Fundstelle ABl. L 2024/573 vom 20.02.2024
Änderung Neufassung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die neue F-Gase-Verordnung soll dazu beitragen, die Emissionen des Industriesektors zu senken. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch 3 wesentliche Regelungsansätze erreicht werden: 1. Weitere schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) , 2. Erlass weiterer Verwendungs- und Inverkehrbringensverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind, und 3. Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung. Mit der F-Gase-Verordnung soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden.

Das Quotensystem für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW-Ausstieg) wird verschärft. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf Null sinken. Ab 2025 wird die von der Kommission jährlich zugeteilte HFKW-Quote 3 EUR pro Tonne CO2e (CO2-Äquivalent) kosten.

Es werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase in neuen Geräten nur dann verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden:

Teilweise dürfen neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gase-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor (ab 2035). Die neuen Beschränkungen werden von 2025 bis 2035 gelten, je nachdem, wie schnell bei den jeweiligen Geräten auf klimafreundliche Lösungen umgestellt werden kann.

Neben der Förderung der Märkte für klimafreundliche Geräte gilt ein Ausfuhrverbot.

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