Richtlinie 2011/65/EU – Stoffverbote für Elektro- u. Elektronikgeräte (RoHS)
Fassung 25.10.2023
Fundstelle ABl. L 2024/232 vom 10.01.2024
Änderung Anhang III durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2024/232
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

In Anhang III wird ein Eintrag zu Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen, die Gemische aus Polyvinylchlorid-Abfällen ("wiedergewonnenes Hart-PVC") enthalten und für elektrische und elektronische Fenster und Türen verwendet werden, eingefügt.

Anhang III enthält von der Beschränkung ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Die Ausnahme gilt für Kategorie 11 und läuft am 28.05.2028 ab.

 

 
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
Fassung 19.10.2023
Fundstelle ABl. L 2024/197 vom 05.01.2024
Änderung Anhang VI durch die Änderungsverordnung (EU) 2024/197
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in Anhang VI ("Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe") wird um diverse Einträge ergänzt. Konkret betroffen sind u.a. Schwefelkohlenstoff, Schwefeldioxid, Natriumchlorat, Kaliumchlorat, Bleipulver und massives Blei.

Die Änderungen gelten ab dem 01.09.2025. Lieferanten können jedoch bereits vor diesem Datum Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung einstufen, kennzeichnen und verpacken.

 

 
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH
Fassung 23.01.2024
Fundstelle https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table
Änderung Aktualisierung SVHC-Kandidatenliste
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die ECHA hat am 23.1.2024 die Kandidatenliste um 5 neue Stoffe erweitert. Damit enthält die Liste nunmehr 240 Stoffe bzw. Stoffgruppen.

2,4,6-Tri-tert-butylphenol, CAS-Nr.: 732-26-3, EG-Nummer: 211-989-5

Aufnahmegrund: reproduktionstoxisch, PBT

Verwendung z. B. als Photoinitiator in Tinten, Tonern und Polymeren, dieser reproduktionstoxische Stoff wird u. a. zur Formulierung von Stoffen und Gemischen und in Treibstoffen verwendet.

2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, CAS-Nr.: 3147-45-9, EG-Nummer: 221-573-5

Aufnahmegrund: vPvB

Dieser Stoff wird u. a. in Luftpflegeprodukten, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen sowie in Schmiermitteln und Fetten, Polituren und Wachsen, Wasch- und Reinigungsmitteln verwendet.

2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on, CAS-Nr.: 119344-86-4, EG-Nummer: 438-340-0

Aufnahmegrund: reproduktionstoxisch

Dieser Stoff wird u. a. in Tinten, Tonern und Beschichtungsprodukten verwendet.

Bumetrizol, CAS-Nr.: 3896-11-5, EG-Nummer: 223-445-4

Aufnahmegrund: vPvB

Dieser Stoff wird in Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Wasch- und Reinigungsmitteln verwendet

Oligomerisierungs- und Alkylierungsreaktionsprodukte von 2-Phenylpropen und Phenol, CAS-Nr.: -, EG-Nummer: 700-960-7

Aufnahmegrund: vPvB

Diese Stoffe werden in Kleb- und Dichtstoffen, Beschichtungsprodukten, Füllstoffen, Kitten, Putzen, Modelliermasse, Tinten, Tonern und Polymeren verwendet

Darüber hinaus wurde der Eintrag zu Dibutylphthalat aktualisiert. Dieser Stoff hat auch endokrinschädliche Eigenschaften hinsichtlich der Umwelt. Er steht bereits wegen seiner reproduktionstoxischen und endokrinschädlichen Eigenschaften hinsichtlich der menschlichen Gesundheit auf der Kandidatenliste.

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