Im vorliegenden Leitfaden werden die folgenden Begriffe in der hier festgelegten Bedeutung verwendet:

Arbeitsbedingte Verletzungen, Erkrankungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen: Negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die durch die Exposition gegenüber chemischen, biologischen oder physikalischen Faktoren, Faktoren der Arbeitsorganisation oder psychosozialen Faktoren bei der Arbeit entstehen.

Arbeitsschutzaufzeichnungen: Nachweise auf Papier oder in elektronischer Form über die Ausführung oder die erzielten Ergebnisse von Tätigkeiten, bezogen auf die Umsetzung des AMS, auf arbeitsbedingte Verletzungen, Erkrankungen Vorfälle/Beinaheunfälle und Gesundheitsbeeinträchtigungen, auf entsprechende Regelungen in Arbeitsschutzvorschriften, auf die Exposition von Beschäftigten, auf die Überwachung der Arbeitsumgebung und die Gesundheit der Beschäftigten, auf die Ergebnisse der aktiven und reaktiven Überwachung sowie auf die durchgeführten bzw. eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.

Arbeitsschutzleistung: Fähigkeit der Organisation, nach zu definierenden Leistungskriterien (Indikatoren und Parameter) für den Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten und zu verbessern.

Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS): Miteinander verbundene oder zusammenwirkende Elemente und Verfahren zur Festlegung der Arbeitsschutzpolitik, der Arbeitsschutzziele und zum Erreichen dieser Ziele.

AMS-Leistung: Fähigkeit des AMS, Sicherheit und Gesundheitsschutz wirksam in Struktur und Prozesse der Organisation zu integrieren und diese Wirksamkeit aufrechtzuerhalten.

Audit: Ein systematisches, unabhängiges und dokumentiertes Verfahren zur Gewinnung von Nachweisen und zu ihrer objektiven Bewertung, um herauszufinden, in welchem Maße die festgelegten Kriterien eines AMS-Konzepts in der Organisation erfüllt werden (Systemaudit) und inwieweit in der Organisation die ordnungsrechtlichen und von der Organisation selbst vorgegebenen Verpflichtungen in der Praxis eingehalten werden (Complianceaudit).

Complianceaudit: siehe Audit

Gefährdung: Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.

Gefährdungsbeurteilung: Eine systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen.

Kontinuierliche Verbesserung: Sich wiederholendes Verfahren zur Verbesserung des AMS, d.h. um Verbesserungen in Bezug auf die Arbeitsschutzleistung insgesamt zu erreichen.

Kontraktor: Eine Person oder eine Organisation, die gemäß entsprechenden Verfahren sowie vereinbarten Festlegungen und Bedingungen für eine andere Organisation eine Dienstleistung erbringt.

Oberste Leitung: Person oder Personengruppe, die eine Organisation auf der obersten Ebene leitet und lenkt.

Organisation: Gesellschaft, Betrieb, Firma, Unternehmung, Einrichtung, Unternehmen, Institution oder Verband oder ein Teil davon, in Form einer Aktiengesellschaft oder nicht, öffentlich oder privat-wirtschaftlich, mit eigener Funktion und eigener Verwaltung. Bei Organisationen, die aus mehreren Einzelunternehmen bestehen, kann ein Einzelunternehmen als Organisation definiert werden.

Personen mit beratender Funktion: Personen, die aufgrund von Rechtsvorschriften bestellt oder beauftragt werden, um den Arbeitgeber zu beraten und zu unterstützen und dabei mit anderen betrieblichen Beauftragten, den Beschäftigten und der Vertretung der Beschäftigten kooperieren (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte).

Systemaudit: siehe Audit

Vorfall/Beinaheunfall: Eine mit Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit verbundene Begebenheit, die sich durch die Arbeit oder bei der Arbeit ereignet und bei der keine Person zu Schaden kommt.

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