Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) gehören in Deutschland, in Europa und weltweit zu den wichtigen Themen im Arbeitsschutz. Mittlerweile hat sich die Erkenntnis allgemein durchgesetzt, dass solche Systeme als Instrument zur Prävention nachhaltig wirken. Sie liefern Beiträge zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsumfeldes und dienen damit dem Wohle der Beschäftigten. Darüber hinaus tragen AMS auch zum wirtschaftlichen Erfolg einer Organisation[1] bei. Alle diese Faktoren fördern ihre Akzeptanz und Verbreitung.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO = International Labour Organisation – ILO) hat einen Leitfaden zur freiwilligen Einführung von AMS verabschiedet[2], der auf international vereinbarten Grundsätzen der drei in der ILO vertretenen Parteien (Regierungen, Arbeitgeber, Beschäftigte) beruht. Der Leitfaden, der von deutscher Seite im Konsens aller beteiligten Kreise maßgeblich mitgestaltet worden ist, entspricht den nationalen, gemeinsam vereinbarten Grundsätzen zu AMS.

Das Konzept des Leitfadens der ILO sieht seine Anpassung an nationale Gegebenheiten durch die Erarbeitung nationaler Leitfäden vor. Einen solchen Leitfaden für die Bundesrepublik Deutschland zur freiwilligen Anwendung in Organisationen haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) – jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit –, die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner gemeinsam entwickelt. Der Leitfaden baut auf den Inhalten der Eckpunkte von 1999 auf und folgt der Struktur des Leitfadens der ILO. Als Grundlage für einen nationalen Leitfaden weist der ILO-Leitfaden eine Reihe von Vorteilen auf. Dazu gehören seine internationale Basis, seine Aktualität, sein Charakter als freiwillig anzuwendendes Rahmendokument mit Spielräumen für die Organisationen, sein Gegengewicht zur Normung von AMS und seine Orientierung am Plan-Do-Check-Act-(PDCA)-Regelkreis. Wichtige Grundlagen für den nationalen Leitfaden finden sich in den nationalen Arbeiten wie den AMS-Konzepten und Leitfäden seitens der Bundesländer[3] oder der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.[4]

Die Anwendung des nationalen Leitfadens ist freiwillig. Durch den Leitfaden werden bestehende Rechtsvorschriften oder anerkannte Standards weder ersetzt noch erläutert. Die Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Der Leitfaden sieht keine Zertifizierung durch Dritte vor. Er ermöglicht es den staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen einer Systemkontrolle, den Organisationen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS anzubieten. Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich bestätigt. Hierdurch kann eine – auch indirekte – Verpflichtung zur Zertifizierung durch Dritte oder die Vorlage anderer Bescheinigungen bei der Erteilung von Aufträgen entfallen. Wird eine schriftliche Bestätigung der Überprüfung gewünscht, müssen die Anforderungen des Leitfadens oder einer entsprechenden organisationsspezifischen Handlungshilfe von der Organisation umgesetzt werden. Strebt eine Organisation im Rahmen einer solchen freiwilligen Überprüfung eine Bestätigung der Wirksamkeit ihres betrieblichen AMS an, sind bilaterale Regelungen auf der Basis des Leitfadens zu vereinbaren.[5]

Der Leitfaden berücksichtigt den internationalen Leitfaden der ILO sowie die nationalen Konsenspapiere[6] und Konzepte. Daher brauchen Anwender in der Bundesrepublik Deutschland zum Aufbau ihres AMS nur den nationalen Leitfaden zu verwenden.

Zum Konzept des Leitfadens der ILO gehört die Option, organisations- oder branchenspezifische Handlungshilfen zu entwickeln. Sie sollen die Elemente des nationalen Leitfadens an die spezifischen Bedingungen und Bedürfnisse einer Organisation oder einer Gruppe von Organisationen anpassen. Dabei sind insbesondere die Größe der Organisation und ihre Infrastruktur sowie Gefährdungen und die damit verbundenen Risiken zu berücksichtigen. Abbildung 1 zeigt die Verbindung zwischen dem Leitfaden für AMS und möglichen organisationsspezifischen Handlungshilfen, die alternativ für den Aufbau und die Erhaltung der Wirksamkeit von AMS in Organisationen angewendet werden können.

Abb. 1:

[1] Organisation kursiv gedruckt bedeutet Organisation im Sinne des Glossars, z. B. ein Unternehmen. Organisation nicht kursiv gedruckt wird im Sinne von "organisieren" verwendet.
[2] Guidelines on occupational safety and health management systems, ILO-OSH 2001, Geneva, International Labour Office, 2001
[3] LASI-Leitfaden "Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)", LV 21 und LASI-Leitfaden "Handlungshilfe zur freiwilligen Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)", LV 22.
[4] "5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb – auch in Sachen Arbeitsschutz: Leitfaden zur Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb"; Hrsg.: Haupt...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge