Kurzbeschreibung
Allgemeine Forderungen aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), die bei der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen im Allgemeinen und schwangerer und stillender Frauen im Besonderen beachtet werden müssen.
Checkliste
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Check | OK | Bemerkungen | |
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1) | Wird eine Sitzgelegenheit//Stehhilfe zum kurzen Ausruhen bereitgestellt, wenn eine schwangere oder stillende Frau mit Arbeiten beschäftigt ist, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss? | ||
2) | Ist sichergestellt, dass schwangere und stillende Frauen ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, jederzeit kurz unterbrechen können? | ||
3) | Ist sichergestellt, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können? | ||
4) | Ist sichergestellt, dass für schwangere Frauen und ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist? | ||
5) | Ist gewährleistet, dass schwangere Frauen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist? Wird die Unterscheidung zwischen ärztlichem und betrieblichem Beschäftigungsverbot (s. u. 23) beachtet? |
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6) | Ist gewährleistet, dass schwangere Frauen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären? | ||
7) | Ist gewährleistet, dass die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass Gefährdungen schwangerer und stillender Frauen oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird? Werden hierbei auch psychische Gefährdungen berücksichtigt, die sich aus der Arbeitsorganisation, -umgebung oder -aufgabe ergeben können? |
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8) | Ist gewährleistet, dass schwangere und stillende Frauen keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, bei denen sie in einem Maß
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9) | Ist gewährleistet, dass schwangere und stillende Frauen nicht mit Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten beschäftigt werden, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann (ggf. Ausnahmeantrag des Arbeitgebers an Aufsichtsbehörde nach § 29 MuSchG)? | ||
10) | Ist gewährleistet, dass schwangere und stillende Frauen nicht mit Fließarbeit beschäftigt werden (ggf. Ausnahmeantrag nach § 29 MuSchG)? | ||
11) | Ist gewährleistet, dass schwangere und stillende Frauen nicht mit getakteter Arbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo beschäftigt werden, wenn die Art der Arbeit oder das Arbeitstempo für die schwangere oder stillende Frau oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (ggf. Benachrichtigungspflicht des Arbeitgebers an Aufsichtsbehörde nach § 27 MuSchG)? | ||
12) | Ist gewährleistet, dass schwangere Frauen nicht beschäftigt werden mit Tätigkeiten, bei denen:
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13) | Ist gewährleistet, dass Frauen bis zum Ablauf von 8 Wochen – bei Früh- und Meh... |
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