Zusammenfassung

 
Überblick

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nach der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist grundsätzlich der Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit an Maschinen zuständig. In jedem produzierenden Gewerbe stehen jedoch ältere Maschinen, die vom Hersteller nicht nach den neuesten Erkenntnissen der Technik mit sicherheitstechnischen Einrichtungen versehen wurden. Diese Maschinen müssen je nach Gefährdung durch entsprechende Maßnahmen nachgerüstet werden. Diese Forderung richtet sich an den Unternehmer und ist in den zahlreichen Gesetzen und Verordnungen (z. B. ArbSchG, BetrSichV, DGUV-R 100-500, TRBS 2111) festgehalten.

Dieser Beitrag kann Ihnen keine standardisierten Lösungsvorschläge anbieten, da die Möglichkeiten zu umfangreich und vielfältig sind. Anhand von Fallbeispielen wird Ihnen jedoch der Lösungsprozess dargestellt und die grundsätzliche Problematik der Nachrüstung von Altmaschinen aufgezeigt.

1 Wirtschaftlichkeit der Nachrüstung?

Altmaschinen haben alle ein Problem gemeinsam. Umfangreiche Umrüstungsmaßnahmen lohnen sich aus Kostengründen kaum. Der Gesetzgeber fordert zwar Sicherungsmaßnahmen auch bei Altmaschinen, jedoch müssen diese nicht soweit gehen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist.

Sicherheitsmaßnahmen, bei denen die sicherheitstechnischen Einrichtungen den Wert der Maschinen bei weitem überschreiten würden, sind schon aus wirtschaftlichen Gründen zu verwerfen. Allerdings sollten Sie es sich nicht zu leicht machen und bereits abgeschriebene Maschinen rein nach ihrem Buchwert beurteilen. Das realistische Abwägen von Kosten und Nutzen nach sowohl wirtschaftlichen, als auch sicherheitstechnischen Faktoren obliegt dem Unternehmer.

2 Entscheidungsfindung

2.1 Entscheidungsfaktoren

Lösungen für die Umrüstung von Altmaschinen zu finden ist von verschiedenen Faktoren abhängig und sollten nicht aus einer vagen Laune heraus erfolgen. Sicherlich können kleinere Maßnahmen ohne großen Entscheidungsaufwand getroffen werden. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass die sicherheitstechnische Maßnahme nicht oder nur unzureichend greift und damit die Wirksamkeit nicht gegeben ist. Geld und Zeit gehen verloren und bei den betroffenen Mitarbeitern stellt sich mit häufigen Schnellschüssen eine negative Grundstimmung zum Thema Arbeitssicherheit ein.

Entscheidungsfaktoren für Umrüstungsmaßnahmen sind:

  • wirtschaftliche Faktoren:

    • Kosten der Umrüstung (Materialkosten, Installationskosten),
    • Kosten für Wartung und Instandhaltung,
    • Kosten für die Einarbeitung der Mitarbeiter.
  • sicherheitstechnische Faktoren:

    • Wirksamkeit der Maßnahme,
    • Handhabbarkeit der Maßnahme.

2.2 Stufen der Entscheidungsfindung

Die aufgeführten Faktoren sollten in einer Gruppe von Mitarbeitern und Führungskräften gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Stufen der Entscheidungsfindung einfließen. Nur eine ausgewogene Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums berücksichtigt alle Interessen eines Betriebes. Die Stufen der Entscheidungsfindung dienen der strukturierten Auswahl von Möglichkeiten und der Nachvollziehbarkeit der Entscheidung. Die Entscheidungsstufen sind im Einzelnen:

  • der Umrüstungsanlass,
  • die Gefährdungsbeurteilung,
  • Gewichtung und Festlegung der Ziele,
  • Aufzeigen von mehreren alternativen Umrüstungsmöglichkeiten mit Kostenanalyse,
  • Bewerten der einzelnen Umrüstungsmaßnahmen nach den genannten Faktoren,
  • Auswahl der Umrüstungsmaßnahme.
 
Praxis-Tipp

Entscheidungsvorgang dokumentieren

Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Entscheidung für Maßnahmen in ihren Einzelheiten dokumentiert und nach den aufgeführten Schritten stichpunkthaft aufgezeichnet wird. Für betriebsfremde Personen (so z. B. Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft) ist die Transparenz des Entscheidungs- und Auswahlvorgangs gegeben.

Der Umrüstanlass kann durch einen Mitarbeiter oder durch einen bestimmten Vorfall erfolgen. Vorfälle können z. B. Unfälle, Beinaheunfälle oder auch gesetzliche Änderungen sein.

Hierauf muss zunächst einmal die Gefährdungsbeurteilung, soweit diese noch nicht durchgeführt wurde, erfolgen.

Auf Grundlage dieser Beurteilung sollten Sie die Ziele festlegen und die Gewichtung des Sicherheitsanspruchs vornehmen. Hierbei sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen.

Nachdem Sie sich das Grundgerüst Ihrer Entscheidungsfindung geschaffen haben, sollten alternative Umrüstungsmöglichkeiten von allen Beteiligten gesammelt und die Vor- und Nachteile besprochen werden. Besonders wichtig sind hier die Mitarbeiter, die mit dieser sicherheitstechnischen Einrichtung umgehen.

Die sicherheitstechnische Maßnahme und Nach- bzw. Umrüstung müssen handhabbar sein. Eine Maßnahme, die nicht einem funktionsgerechten Arbeiten entgegen kommt, wird früher oder später außer Kraft gesetzt. Meist geschieht dies durch die Mitarbeiter, die sich durch die Sicherheitstechnik in ihrem Arbeiten "belästigt" fühlen.

Die Bewertung der geplanten Maßnahme sollte ebenso nach den genannten Faktoren vorgenommen werden. Beachten Sie auch hier die zu erwartende Wirksamkeit. Eine Maßnahme die ihre gewünschte Wirkung verfehlt, erzeugt le...

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