Ein generelles Fahrverbot nach Einnahme von Medikamenten gibt es nicht. Fachleute schätzen, dass sich von den rund 55.000 in Deutschland zugelassenen Medikamenten 2.800 Präparate (= 5 %) negativ auf die Teilnahme am Straßenverkehr auswirken.[1]

Andere Quellen sprechen von rund 15–20 % aller zugelassenen Medikamente, die nach Angaben ihrer Hersteller die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.[2]

Besonders riskant sind Arzneimittel, die auf das zentrale Nervensystem einwirken (Schlafmittel, Beruhigungsmittel und Schmerzmittel). Aber auch Psychopharmaka und andere Medikamente wie Mittel gegen Bluthochdruck, Allergien, Herzerkrankungen, Magen-Darm-Erkrankungen oder Erkältungsmittel) beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat warnt: "Nicht nur verschreibungspflichtige Medikamente, sondern auch freiverkäufliche Arzneimittel können zum Risikofaktor beim Fahren werden. Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das Jahr 2018 insgesamt 2.287 Unfälle mit Personenschaden (+14,9 % gegenüber 2017), die sich unter dem Einfluss 'anderer berauschender Mittel' (darunter auch Drogen) ereignet haben".[3]

Wenn jemand unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt war, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Er handelt grob fahrlässig, wenn er sich nicht über die Wirkweisen (Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen) "seines" Medikamentes informiert hat.

Vermutet die Polizei, dass die Einnahme von Medikamenten oder Drogen das Fahrverhalten beeinträchtigt, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Wenn jemand getötet oder schwer verletzt wurde, dann drohen Führerscheinentzug, Verlust des Versicherungsschutzes, Geldstrafen oder sogar Haft. § 315c Strafgesetzbuch steht dazu: "Wer infolge berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Aussagen zu einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr findet man in den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung": Während einer akuten Krankheitsepisode darf kein Fahrzeug geführt werden, außer der Patient ist medikamentös gut eingestellt – kritisch ist die Einstellungsphase – und tut dies in Absprache mit seinem Arzt.

 
Wichtig

Zahlen, Daten, Fakten[4]

  • Jeder fünfte Verkehrsunfall wird unter dem Einfluss vom Medikamenten mit verursacht (vor allem unter dem Einfluss von Benzodiazepinen in Schlaf- und Beruhigungsmitteln).
  • Wer mit Benzodiazepinen im Blut fährt, ist – unabhängig von der eingenommenen Dosis – mindestens so beeinträchtigt wie mit 0,5 Promille Alkohol.
  • Bei lang wirkenden Benzodiazepinen können auch noch nach über 16 Stunden fahr- und leistungsbeeinträchtigende Effekte nachgewiesen werden. Das gilt insbesondere für ältere Menschen, da die Halbwertzeit von Medikamenten bei ihnen geringer ist. Die Halbwertszeit ist die Zeit, die der Körper braucht, bis er einen Wirkstoff zur Hälfte ausgeschieden hat.
  • 23 % der erwachsenen Bundesbürger nehmen dauerhaft drei oder mehr Medikamente ein.
  • Je älter, desto mehr.
  • 40 % aller Medikamente werden in der Apotheke erworben, ohne Verordnung vom Arzt.
  • Rund 29 % aller Fahreignungsüberprüfungen haben einen Zusammenhang mit Drogen- oder Medikamenteneinnahme.

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