Begriff

Mechanische Leitern sind fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Fahrgestell mit Luftreifen, Abstützvorrichtungen (verstellbare Stützspindeln), Bremseinrichtungen und einer Schiebeleiter mit oder ohne Arbeitskorb am oberen Ende. Die Schiebeleiter wird mit einer Winde oder hydraulisch (hand- oder kraftbetrieben) ausgeschoben und aufgerichtet. Mechanische Leitern werden als Anhängeleiter oder Drehleiter hergestellt. Dazu zählen z. B. die Anhängeleiter nach der zurückgezogenen Norm DIN 14703 sowie die Drehleiter mit Handantrieb nach der ebenfalls zurückgezogenen Norm DIN 14702. Für den Einsatz im gewerblichen Bereich ist vorwiegend die Anhängeleiter von Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
  • DGUV-G 305-002 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr"
  • EN 358 "Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen – Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte"
  • EN 363 "Persönliche Absturzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme"

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