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Maler- und Lackierarbeiten / 2 Gefährdungen

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten müssen vermieden bzw. verringert (§ 4 ArbSchG), die Umwelt muss geschützt werden. Mögliche Gefahren beim Malen und Lackieren sind v. a. Gesundheitsschäden sowie Brände und Explosionen. In Abhängigkeit von Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsplatz sind v. a. folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

2.1 Gesundheitsgefährdungen

  • Einatmen von Dämpfen (z. B. organische Lösungsmittel), Aerosolen (Overspray bei Spritzverfahren) oder Schwebstoffen (Stäube beim Schleifen, Pulverlack beim Beschichten) kann in Abhängigkeit von eingesetztem Produkt und angewendetem Verfahren zu Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen oder Übelkeit führen. Auch Erbrechen, Nervenschäden, Leberschäden, Nierenschäden, Blutbildveränderungen, Herzrhythmusstörungen sind möglich.
  • Hautkontakt mit Farben und Lacken und darin enthaltenen Inhaltsstoffen kann zu Brennen oder Jucken führen. Ätzende oder entfettende Wirkungen sind ebenso möglich wie Sensibilisierung oder Allergien, die z. B. beim Umgang mit bestimmten Epoxid- und Polyurethanharzprodukten auftreten können.
  • Lärm beim Benutzen von Spritz- und Sprühgeräten oder beim Sauberblasen von Werkstücken mit Druckluft kann das Gehör schädigen.
  • Hand-Arm-Vibrationen beim Schleifen mit in der Hand gehaltenen oder handgeführten Maschinen können Durchblutungsstörungen, Nervenfunktionsstörungen, Muskelveränderungen sowie Knochen- und Gelenkschäden verursachen.
  • Arbeiten über Kopf, im Hocken, im Knien oder in Zwangshaltung können zu Beschwerden führen und sind daher zu vermeiden (Ergonomie).
 
Achtung

Abbeizer

Dichlormethanhaltige Abbeizmittel dürfen wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung (Dichlormethan steht im Verdacht, Krebs zu erregen und reizt Augen, Atemwege und Haut) seit 2012 im gewerblichen Bereich nicht mehr ...

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