Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten müssen vermieden bzw. verringert (§ 4 ArbSchG), die Umwelt muss geschützt werden. Mögliche Gefahren beim Malen und Lackieren sind v. a. Gesundheitsschäden sowie Brände und Explosionen. In Abhängigkeit von Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsplatz sind v. a. folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

2.1 Gesundheitsgefährdungen

  • Einatmen von Dämpfen (z. B. organische Lösungsmittel), Aerosolen (Overspray bei Spritzverfahren) oder Schwebstoffen (Stäube beim Schleifen, Pulverlack beim Beschichten) kann in Abhängigkeit von eingesetztem Produkt und angewendetem Verfahren zu Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen oder Übelkeit führen. Auch Erbrechen, Nervenschäden, Leberschäden, Nierenschäden, Blutbildveränderungen, Herzrhythmusstörungen sind möglich.
  • Hautkontakt mit Farben und Lacken und darin enthaltenen Inhaltsstoffen kann zu Brennen oder Jucken führen. Ätzende oder entfettende Wirkungen sind ebenso möglich wie Sensibilisierung oder Allergien, die z. B. beim Umgang mit bestimmten Epoxid- und Polyurethanharzprodukten auftreten können.
  • Lärm beim Benutzen von Spritz- und Sprühgeräten oder beim Sauberblasen von Werkstücken mit Druckluft kann das Gehör schädigen.
  • Hand-Arm-Vibrationen beim Schleifen mit in der Hand gehaltenen oder handgeführten Maschinen können Durchblutungsstörungen, Nervenfunktionsstörungen, Muskelveränderungen sowie Knochen- und Gelenkschäden verursachen.
  • Arbeiten über Kopf, im Hocken, im Knien oder in Zwangshaltung können zu Beschwerden führen und sind daher zu vermeiden (Ergonomie).
 
Achtung

Abbeizer

Dichlormethanhaltige Abbeizmittel dürfen wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung (Dichlormethan steht im Verdacht, Krebs zu erregen und reizt Augen, Atemwege und Haut) seit 2012 im gewerblichen Bereich nicht mehr verwendet werden.

2.2 Brand/Explosion

Gefährdungen sind v. a.:

  • Umgang mit gefährlichen, brennbaren Stoffen und Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre, z. B. durch organische Lösungsmittel,
  • Staubbrände und Staubexplosionen beim Schleifen von Aluminium,
  • Zündquellen, z. B. durch statische Aufladung beim Hochdruckspritzen oder Umfüllen, funkenreißende Werkzeuge.

2.3 Weitere Gefahrenquellen

  • elektrischer Schlag,
  • herabfallende Gegenstände,
  • Absturzgefahr beim Benutzen von Leitern, Tritten, Gerüsten oder Arbeitsbühnen,
  • Gefahren beim Verwenden von Hebezeugen oder Flurförderzeugen zum Transport von Arbeitsmitteln (z. B. schwere Behälter, Maschinen und Geräte),
  • Verletzungsgefahr an scharfkantigen bzw. rauhen Oberflächen, beim Umgang mit Walzenauftragsmaschinen, Pumpenantrieben oder dem Hochdruckstrahl beim Airless-Spritzen,
  • Stolpergefahr durch Versorgungsleitungen,
  • Gefahren beim Transport von Farb- und Lackbehältern zum Einsatzort: Bei Maler- und Lackierarbeiten werden i. Allg. kleine Mengen transportiert, zu beachten sind dann v. a. Rauchverbot, Ladungssicherung sowie Zusammenladeverbot. Bei Überschreiten der Höchstmengen müssen entsprechende Auflagen erfüllt werden. Informationen liefert z. B. die Broschüre "Transport von Gefahrgütern in kleinen Mengen" (BG Bau).

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