Begriff

Bei einer Löschübung handelt es sich um das praktische Training von Mitarbeitern zur Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen. Dabei geht es primär um die Bekämpfung von Entstehungsbränden – deshalb liegt der Fokus auf der Benutzung von Handfeuerlöschern. Auch Wandhydranten zählen grundsätzlich dazu, diese sind jedoch meist nur in Gebäuden entsprechender Größe bzw. besonderer Art und Nutzung vorhanden. Das praktische Training dient dazu, den Mitarbeitern die Funktionsweise der im Unternehmen vorhandenen Handfeuerlöscheinrichtungen zu erläutern und den Löschvorgang damit selbst zu üben. Ein besonderer Aspekt ist dabei, den Löschvorgang so realitätsnah wie möglich zu gestalten. Dies wird z. B. durch den Einsatz eines sogenannten Feuertrainers erreicht, mit dem ein reales Feuer unter kontrollierten Bedingungen entzündet und wieder gelöscht werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist § 12 Abs. 1 ArbSchG: "Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen." Konkreter ist § 22 Abs. 2 DGUV-V1 "Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen."

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