Eine zusätzliche und erhöhte Gefährdung kann dann eintreten, wenn Fremdfirmen an Maschinen oder in Bereichen eingesetzt werden, an bzw. in denen das LOTO-Verfahren zum Einsatz kommt. In diesem Fall ist es überaus wichtig, dass zunächst eine umfassende Unterweisung der Mitarbeiter der Fremdfirmen erfolgt. Sofern Mitarbeiter einer Fremdfirma (externes Servicepersonal) Tätigkeiten ausüben sollen, die in den Bereich des LOTO-Verfahrens fallen, informieren sich der Arbeitgeber vor Ort (Auftraggeber) und der externe Arbeitgeber (Auftragnehmer) gegenseitig über ihre jeweiligen Absperrungen oder Kennzeichnungen. Der Arbeitgeber vor Ort stellt sicher, dass seine Mitarbeiter die Beschränkungen und Verbote der Fremdfirma verstehen und einhalten.

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