Zusammenfassung

 
Überblick

Die Leiter zählt zu den unverzichtbaren Arbeitsmitteln im gewerblichen Bereich. Mit ihrer Hilfe werden hochgelegene Arbeitsplätze eingerichtet oder Verkehrswege zu solchen Arbeitsplätzen geschaffen. Trotz ihrer einfachen Bauweise und Handhabung ist die tragbare Leiter, v. a. der (falsche) Umgang mit tragbaren Leitern, eine der wichtigsten Unfallursachen.

Dieser Beitrag enthält, ausgehend von der (staatlichen) Betriebssicherheitsverordnung und deren Technischen Regeln zu Leitern, dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk zu speziellen Anwendungen im Baugewerbe sowie den berufsgenossenschaftlichen Erläuterungen (Handlungsanleitung), die notwendigen Informationen für die Bereitstellung von tragbaren Leitern, kurz "Leitern", einschließlich bewährtem Zubehör. Dazu werden alle Bauarten vorgestellt, deren Anwendung erläutert und die für den sicheren Einsatz von Leitern wichtigen Aspekte bei der Auswahl der optimalen Leiterbauart in der erforderlichen Qualität/Stabilität aufgezeigt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

DGUV-Regelwerk

Normen

  • EN 131 Teil 1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
  • EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • EN 131 Teil 3 "Leitern; Benutzerinformationen"
  • EN 131 Teil 4 "Leitern; Ein- und Mehrgelenkleitern"
  • EN 131 Teil 6 "Teleskopleitern"
  • EN 131 Teil 7 "Mobile Podestleiter"
  • DIN 4567 Teil 1 "Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch; Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium"
  • DIN 4567 Teil 3 "Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch; Bauleitern"
  • DIN 4567 Teil 4 "Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch; Dachauflegeleitern aus Holz oder Aluminium"
  • DIN 4567 Teil 5 "Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch; Bemessungsgrundlagen für Spezialleitern"

1 Ergonomische Gesichtspunkte

Leitern bestehen i. d. R. aus 2 starren Holmen, zwischen die Sprossen oder Stufen fest eingebaut sind. Von dieser Regel abweichend gibt es auch Leitern mit flexiblen "Holmen" aus Seilen oder Ketten. Die Leiterbauarten und die Leiterabmessungen, wie der Abstand zwischen den Holmen, der Abstand der Sprossen/Stufen voneinander, die Neigung der Leiterschenkel und die Leiterbreite, basieren auf langjährig gesammelten praktischen Erfahrungen. Sie sind dem menschlichen Körper angepasst, es handelt sich um ergonomische Faktoren.

Solche Faktoren sind z. B. für tragbare Leitern eine begrenzte Länge, ein begrenztes Eigengewicht, eine ausreichend bemessene Stehfläche auf den Stufen/Sprossen und von besonderer Bedeutung die Neigung (Anlegewinkel) sowie der günstigste Abstand der Trittflächen (Stufen/Sprossen) untereinander.

Die richtige Neigung der Anlegeleiter lässt sich mit der "Ellenbogenmethode" feststellen. Dazu stellt man sich aufrecht quer zur Leiter (Schuhaußenkante am Holmende) und winkelt den Arm waagerecht ab. Die Leiterneigung ist richtig gewählt, wenn der Ellenbogen den Holm berührt, was einem Winkel von ca. 65°–75° entspricht (Abb. 1).

Abb. 1: Ermittlung der ergonomisch günstigsten Neigung am Beispiel der Anlegeleiter

2 Ermittlung der Leiterlänge/-größe

2.1 Leitern in Anlegeposition

Die erforderliche Leiterlänge L einer Anlegeleiter ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Forderung und unter Zugrundelegung des Neigungswinkels der Leiter

 
Lmin = A + 1 S = Lmin  
sin α t
 
Lmin – Mindestleiterlänge (m)
S – Anzahl der Sprossen
A – Höhe der Austrittsstelle (m)
α – Neigungswinkel der Leiter
t – Stufen-/Sprossenabstand (m)
 
Praxis-Beispiel

Ermittlung von Mindestlänge bzw. Sprossenzahl einer Anlegeleiter

 
Vorgaben: A = 4,7 m
  α = 70°
  t = 0,28 m
 
Lmin = 4,7 + 1 = 6,06 m
0,94
 
S = 6,06 = 21,7 -> 22 Sprossen
0,28

2.2 Stehleitern

Von Stehleitern mit Plattform soll möglichst von dieser aus gearbeitet werden.

Die Stufenzahl für eine Stehleiter mit Plattform ergibt sich aus der größten Höhe, in der Tätigkeiten ausgeführt werden sollen (s. a. Abb. 2). Wird von der Leiter aus gearbeitet (also Kräfte aufgewendet), dann wird zur Berechnung der Stufenzahl die "Arbeitshöhe" verwendet. Sie beträgt 1,5 m (über der Standfläche). Werden nur Anreichungen gemacht, kann hier mit 2,0 m gerechnet werden ("Reichhöhe").

Abb. 2: Ermittlung der erforderlichen Stufenzahl

 
S = Hmax – HR  
t  
 
S – Stufenzahl
Hmax – größte Tätigkeitshöhe (m)
HR – Arbeits- oder Reichhöhe (m), je nach Tätigkeit
t – Stufenabstand (m)
 
Praxis-Beispiel

Auswahl einer Stehleiter mit Plattform

Hier: Es soll mit leichtem Kraftaufwand gearbeitet werden (z. B. Bohren):

 
Hmax = 2,80 m
HR = 1,50 m
t = 0,25 m
 
S = 2,8 – 1,50 = 5,2 → 6 Stufen (Stehleiter mit 5 Stufen und Plattform)
0,25

Diese Methode kann auch für beidseitig besteigbare Stehleitern (umgangssprachlich auch "Bockleitern" genannt) verwendet werden, wobei stets je 2 Stufen addiert werden müssen, da die letzte zulässige Standstufe/-sprosse die drittoberste ist. Im o. g. Beispiel ergäbe si...

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