An Stehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung (Haltebügel) kann zwischen den oberen Holmenden der Haltevorrichtung eine Ablage fest eingebaut sein (Abb. 6). Diese Ablage ist i. d. R. kleinflächig und nur für leichte Werkzeuge – Pinsel, Hammer, Schraubendreher etc. – und leichte Materialien, wie z. B. Nägel, Schrauben oder Farbdosen, geeignet.

Abb. 6: Eingebaute Ablage[1]

Der bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) angesiedelte Erfahrungsaustauschkreis der GS-Prüfstellen hat für Ablagen an Stehleitern u. a. folgende Beurteilungskriterien erarbeitet:

  • Die senkrechte projizierte Fläche der Ablage muss innerhalb der Standfläche der Stehleiter liegen.
  • Es dürfen nur max. 10 kg Last auf die Ablage gestellt werden.
[1] Quelle: KRAUSE.

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