Immer schon ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, vor Aufnahme einer Tätigkeit zu prüfen, ob man diese auch sicher durchführen kann. Bei manchen z. B. seltener auszuführenden oder gefährlicheren Tätigkeiten sowie zur Verbesserung der Risikowahrnehmung und des Sicherheitsbewusstseins ist es besonders wichtig, diese Selbstverständlichkeit zu beachten. Dies heißt, von jedem eigenen Mitarbeiter und von den Mitarbeitern der Partnerbetriebe zu verlangen, einen solchen "Check" wirklich durchzuführen. Dafür sind konzeptionelle Festlegungen zu formulieren und im Arbeitsschutzmanagement zu verankern. So legen immer mehr Unternehmen im Rahmen ihres Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) die Notwendigkeit, die Art und Weise einer ergänzenden Gefährdungsbeurteilung, die Anlässe, die Vorgehensweise bei der Durchführung einer LMRA sowie die Dokumentationserfordernisse fest.

Die Festlegungen für Last Minute Risk Analysis umfassen:

  • ein dokumentiertes Verfahren, das die systematische und konsequente Durchführung der LMRA darlegt,

    • Wann ist eine LMRA durchzuführen?
    • Wer soll die LMRA ggf. mit wem durchführen?
    • Was soll schwerpunktmäßig betrachtet werden?
    • Was ist zu tun, wenn die Arbeit aus der Sicht der Durchführenden nicht sicher ausgeführt werden kann?
    • Wie lange soll eine LMRA dauern?
    • Wie soll die Dokumentation erfolgen?
  • eine Vorgehensweise zur Einweisung der Beschäftigten und von Partnerbetrieben, die die LMRA durchführen und dokumentieren sollen sowie
  • Vorlagen (Checkliste, Formblatt oder Karte) zur Durchführung.

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