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Laser: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen / 4.4.2 Laserklassen nach DIN EN 60825-1 (neue Fassung)

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Die DIN EN 60825-1 wurde mit Ausgabe 11.2001 geändert. Danach ergibt sich für neue Laser ab 2004 eine neue Klassifizierung. Zukünftig wird es sieben Laserklassen geben. Sie sind in Tab. 5 beschrieben.

 
Laserklasse Gefährdung
Klasse 1 Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich.

Anmerkung:

Die vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sind beim bestimmungsgemäßen Betrieb eingehalten.
Der Grenzwert der zugänglichen Strahlung der DIN EN 60825-1:2001-11 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 1.400 nm zur Klassifizierung eines Lasers ist zwischen 100 s und 30.000 s gleich. Deshalb sind bei Langzeiteinwirkungen Belästigungen nicht auszuschließen.
Klasse 1M Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 4.000 nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird!

Anmerkung:

Sofern keine optisch sammelnden Instrumente verwendet werden, die den Strahlquerschnitt verkleinern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 1M eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 1.
Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten.
Klasse 2 Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich auch für das Auge. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereichs von 400 bis 700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1.

Anmerkung:

Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung, d. h. bei Einwirkungsdauern bis 0,25 s nicht gefährdet. Lasereinrichtung...

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