Die Haut kann im Gegensatz zum Auge weitaus mehr Energiestrahlung aufnehmen. Die biologische Wirkung von Laserstrahlung auf die Haut hängt stark von der Energiedichte, der Einwirkzeit und der Wellenlänge ab. Die biologische Wirkung unterteilt sich in:

  • Verbrennung 1. Grades (schwacher Sonnenbrand),
  • Verbrennung 2. Grades (schwere Blasenbildung),
  • Verbrennung 3. Grades (ascheartige Verkohlungen; entstehen bei kurzer und sehr starker Laserstrahlung – vornehmlich bei Gewebe mit hoher Absorption).

Schädigungen der Haut durch Laserstrahlung, die nicht aus dem UV-Bereich stammt, heilen i. d. R. gut aus. Tab. 2 zeigt die biologischen Wirkungen durch Laserstrahlung.

 
Spektralbereich Wirkung auf das Auge Wirkung auf die Haut
UV-C
(100–280 nm)
UV-B
(280–315 nm)
(Absorption in der Hornhaut)
Entzündung der Horn- und Bindehaut
(< 1 mm Eindringtiefe)
Hautrötung mit sekundärer Pigmentierung, beschleunigte Hautalterung, Hautkarzinom
UV-A
(315–400 nm)
(Absorption in der Augenlinse)
Grauer Star
(~ 1 mm Eindringtiefe)
starke Pigmentierung
(ohne Hautrötung)
Sichtbare Strahlung
(400–780 nm)
Fotochemische und fotothermische Retinaschädigung (Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung)
fotochemische Prozesse, thermische Hautschädigung
IR-A
(780–1.400 nm)
(Absorption in dem Glaskörper und in der Netzhaut)
Grauer Star
(Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung)
thermische Hautschädigung
IR-B
(1.400–3.000 nm)
(Absorption in der Augenlinse und dem Glaskörper)
thermische Hornhaut- und Linsenschädigung
(~ 1 mm Eindringtiefe)
thermische Hautschädigung
IR-C
(3.000 nm–1 mm)
(Absorption in der Hornhaut)
thermische Hornhautschädigung
(< 1 mm Eindringtiefe)
thermische Hautschädigung

Tab. 2: Biologische Wirkung der Laserstrahlung

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