Tätigkeitsbereiche

Wesentliche Tätigkeitsbereiche in der Landwirtschaft sind:[1]

  • Pflanzenproduktion mit Getreideanbau (z. B. Weizen, Roggen, Gerste), Hackfruchtanbau (z. B. Kartoffeln, Futterrüben, Mais), Ölfrüchteanbau (z. B. Raps, Lein, Sonnenblumen), Hülsenfrüchteanbau (z. B. Bohnen, Linsen, Erbsen), Ackerfutterbau (z. B. Weidel- und Knaulgras, Kleegras), Grünlandbewirtschaftung bzw. Obst- und Weinbau,
  • Bestellen der Äcker,
  • Düngen zur Verbesserung der Bodenstruktur,
  • Bodenvorbereitung, Sä- und Pflanzarbeiten sowie mechanische Bodenbearbeitung,
  • Unkraut- und Schädlingsbekämpfung,
  • Ernten (mit Vollerntemaschinen), Transportieren (mit Ladewagen), Lagern und Vermarkten der Produkte,
  • Tierproduktion mit Milchviehhaltung, Kälber- und Rinderaufzucht oder Rindermast, Sauenhaltung, Ferkelerzeugung und Schweinemast, Legehennenhaltung und Eierproduktion, Geflügelaufzucht bzw. Geflügelmast, Schaf- und Pferdezucht,
  • Optimierung der Fütterung mittels programmierbarer Dosier- und Mischeinrichtungen,
  • Versorgen und Pflege der Tiere auch im Krankheitsfall,
  • Reinigen der Stallungen,
  • Befolgung strenger hygienischer Regularien,
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Geräten, Maschinen und Anlagen,
  • Verkauf tierischer und pflanzlicher Produkte auf dem Wochenmarkt oder im eigenen Hofladen,
  • Produktion von Agrarenergie über Anbau und Herstellung von Biomasse (Gülle, Pflanzensilage) und Betreiben von Biogasanlagen,
  • Herstellung von Biokraftstoffen (z. B. Bioethanol) aus Vergärung von Zuckern (z. B. Zuckerrübe) und Zuckerpolymeren (Stärke aus Mais, Getreide und Kartoffeln),
  • Anbau nachwachsender Rohstoffe (z. B. Lein, Raps, Sonnenblumen),
  • Betreiben von Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen,
  • Kombination des landwirtschaftlichen Betriebs mit Tourismus oder Landschaftspflege.

Die Ausbildung zum/zur Landwirt/in dauert 3 Jahre und erfolgt durch die Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb.

Unternehmen

Es gibt Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Haupterwerbsbetriebe verfügen über mindestens 1,5 Arbeitskräfteeinheiten (AKE). Eine AKE entspricht einer vollbeschäftigten Arbeitskraft. Ein Landwirtschaftsbetrieb kann gleichbedeutend mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen mit rechtlicher und finanzieller Selbstständigkeit oder dessen Bestandteil sein.

In Abhängigkeit der Anteile landwirtschaftlicher Erzeugnisse am Betriebsergebnis werden unterschiedliche Betriebsformen[2] definiert. Dominieren Marktfrüchte wie z. B. Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, so spricht man von Marktfruchtbetrieben. Überwiegen Futterbau in Kombination mit Milchviehhaltung und zugehörigem Pflanzenbau, so spricht man von einem Futterbaubetrieb. Ist die Veredelung pflanzlicher in tierische Agrarprodukte (z. B. bei Schweinemast und Geflügelhaltung) bestimmend, so ist die Betriebsform ein Veredelungsbetrieb. Im Falle von Obst-, Wein- und Hopfenanbau spricht man von einem Dauerkulturbetrieb. Schließlich handelt es sich um einen Gemischtbetrieb, wenn o. g. Anteile gleichermaßen vertreten sind.

Landwirte sind in den genannten landwirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Größe und Betriebsformen, ferner im Groß-/Einzelhandel und in der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig.

Berufsgruppen

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar: Tierwirt/Tierwirtin mit verschiedenen Spezialisierungsrichtungen (Rinder-, Schweine-, Schaf-, Geflügel-, Pelztier- und Bienenhaltung), Pferdewirt/Pferdewirtin, Tierpfleger/Tierpflegerin, Gemüsebauer/Gemüsebäuerin, Obstbauer/Obstbäuerin, Energiewirt/Energiewirtin.

Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich auch in Tiergärten, Zoos, Tierheimen, Tierschutzorganisationen und Tierarztpraxen.

[1] Scholz/Wittgens: Arbeitsmedizinische Berufskunde, Landwirt, 2. Aufl. 1992, S. 660–667.
[2] Mörstedt: Infoblatt Betriebsformen der Landwirtschaft, Geographie Infothek, 2012.

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