• Unfallgefahr durch Flurfördermittel (z. B. Gabelstapler) bei Tätigkeiten im Lagerbereich, durch Stolperstellen und Ausrutschen auf dem Weg zum Kunden, insbesondere bei Schnee- und Eisglätte,
  • Gefahr von Verletzungen beim Be- und Entladen von Bandförderern im Paketdienst durch Stürzen beim Besteigen bzw. Übersteigen von Förderbändern zum Beseitigen von Störungen (z. B. Stauungen) sowie durch Einzug von Körperteilen und loser Kleidung an nicht gesicherten Einzugsstellen von Bändern oder Gurten,[1]
  • Unfall- und Verletzungsgefahr durch bedrohliches Verhalten von Hunden bei Übergabe von Sendungen,
  • Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr insbesondere bei Zustellung per Fahrrad mit großer Last und asymmetrischer Ladung,
  • physische Belastung und Beanspruchung beim Heben und Tragen schwerer Pakete und anderer Güter verbunden mit Zwangshaltungen und Treppensteigen im ständigen Wechsel,
  • physische und psychische Überlastung durch wachsende Menge an zuzustellenden Sendungen in größer werdenden Zustellbezirken in Verbindung mit Online-Handel (Zunahme der Paket- und Katalog-Sendungen),[2]
  • körperliche Belastung und Beanspruchung insbesondere bei Zustellung mit Fahrrad,[3]
  • Belastung durch Maschinenlärm und Staub in Sortierzentren,
  • Gefährdung der Haut bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Sonnenstrahlung und der damit verbundenen krebserzeugenden UV-Strahlung,[4]
  • Gefahr von Erkältungskrankheiten durch Nässe und Kälte beim Arbeiten im Freien.
[1] BGHW Wissen, Paketdienste – sicherer Betrieb von Stetigförderern, W 39-1, Ausgabe 10/2018.
[2] Oesterlin: Ärger mit der Post – Briefträgerin packt aus, Hamburger Abendblatt 2019.
[3] BGHW Wissen, Zeitungszustellung, W 15-1, Ausgabe 06/2016.
[4] DGUV-Arbeitshilfe "Hautkrebs durch UV-Strahlung" 09/2013.

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