Im Arbeitsbereich oder in der Nähe des Arbeitsbereichs sollen Waschgelegenheiten mit fließendem warmem Wasser vorhanden sein. An den Waschgelegenheiten müssen geeignete Mittel zum Abtrocknen vorhanden sein. An Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, ist die Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln verboten. Dafür müssen geeignete Bereiche eingerichtet werden (s. Pausenräume). Weiterhin ist eine Unterweisung der Beschäftigten zur Hautprävention unter Einbindung des Betriebsarztes (arbeitsmedzinisch-toxikologische Beratung) erforderlich.

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