Nach der Gesetzeslage ist jede Führungskraft für eine angemessene Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten seines Verantwortungsbereichs zuständig. In der Realität wird dies jedoch häufig an die Arbeitssicherheit (die Experten) delegiert. Hier können interne Workshops – z. B. organisiert durch die Personalabteilung – zu mehr Aufklärung und Kompetenz führen. Diese kann die Fachkraft inhaltlich gestalten und moderieren. Gerade auf der Meisterebene besteht häufig hohe operative Beanspruchung und Themen der Gesundheit und Sicherheit sind nur zusätzliche Belastung. Die Fachkraft kann sich dann z. B. für erleichternde digitale Unterstützung oder organisatorische Verbesserungen einsetzen und damit sachbezogene Lösungen einbringen.

 
Wichtig

Coaching

Statt sich aufgrund der zugesprochenen Expertenrolle rasch in die Aufgaben- und Problemlöserrolle drängen zu lassen, versucht die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Schwerpunkt auf die Beraterrolle zu verlagern. D. h., sie gewährt jetzt Unterstützung aus einer Art Coachinghaltung heraus.

Sie führt die Führungskraft mittels angewandter Fragetechnik (Abschn. 3) gezielt an die relevanten Risikobereiche sowie möglichen Unfallkonsequenzen heran und fordert zunächst zu eigenen Einschätzungen bzw. Maßnahmenplanungen auf, bevor sie selbst ihre Expertensicht offenlegt. Damit fördert man sowohl Selbstverantwortung als auch Kompetenzzuwachs der Führungskräfte und verhindert schnell aufflammenden Widerstand gegen notwendige Maßnahmen.

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