Der Geltungsbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten und Berufsgruppen:[1]

Tätigkeiten

  • Einkauf bzw. Mitwirkung beim Einkauf von Lebensmitteln,
  • Erstellen von Speisekarten und Speiseplänen,
  • Auswahl der jeweils geeigneten Roh-(Arbeits-)stoffe auf Grundlage technologischer und ernährungsphysiologischer Kenntnisse und Erfahrungen,
  • Berechnung der erforderlichen Rezepturen anhand von Maßen, Gewichten, Verlusten, Nähr- und Energiewerten,
  • Vor-, Zubereitung und Servieren von warmen und kalten Speisen einschließlich Süßspeisen, Gebäck und Getränken,
  • Kalkulieren und Errechnen von Herstellungs- und Verkaufspreisen,
  • Einstellen der Geräte und Anlagen in Verbindung mit der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung des Kochprozesses,
  • Herstellen von Aufgussgetränken und einfachen Mischgetränken,
  • Getränkeausschank,
  • Qualitätskontrolle der fertigen Gerichte,
  • Vorbereitung und Realisierung von Tischdekorationen,
  • Wartung der Küchenmaschinen und -geräte sowie der Kühl-, Gefrier- und Tiefgefrieranlagen,
  • Wareneingang, fachgerechte Lagerung und Warenausgabe,
  • Warenbestandskontrolle,
  • Verwaltung von Schriftstücken und Postbearbeitung,
  • Aufräumen und Reinigen des Arbeitsplatzes,
  • Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und lebensmittelrechtlicher Grundlagen.

Berufsgruppen

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereichs ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen des Gastgewerbes anwendbar:

  • Fachkraft im Gastgewerbe,
  • Kellner,
  • Hotelfachmann,
  • Restaurantfachmann,
  • Fachmann für Systemgastronomie,
  • Hotelkaufmann.
[1] Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), www.bibb.de.

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