Für den Gerüstbau sind folgende Tätigkeiten charakteristisch:[1]

  • Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten, Traggerüsten mit Unterkonstruktionen einschließlich der Grundschalung sowie von Hängegerüsten und Gerüsten für besondere Anforderungen,
  • Beurteilen von Traggründen und Sicherstellen der Tragfähigkeit,
  • Verankern von Gerüsten in Verbindung mit Prüfung und Protokollieren der Verankerung,
  • Einsetzen von Lade- und Transportgeräten,
  • Montieren und Bedienen von Aufzügen und Hebebühnen einschließlich Einweisung der Nutzer,
  • Errichten von Arbeitsplattformen und Arbeitsbühnen,
  • Errichten von Wetterschutzhallen und Einhausungen,
  • Planen, Vorbereiten und Koordinieren von Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der Beschaffung notwendiger Informationen und technischen Dokumentationen,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
  • Handhaben, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen,
  • Bearbeiten von Werkstoffen,
  • Verladen, Transportieren, Lagern und Instandhalten von Gerüstteilen,
  • Durchführen von Vermessungsarbeiten und qualitätssichernden Maßnahmen,
  • Kooperation mit anderen Gewerken auf Baustellen,
  • Dokumentieren der Arbeiten und Berechnen der erbrachten Leistung.

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar: Stahlrohrgerüstbauer/in, Leitergerüstbauer/in, Hängegerüstbauer, Tribünenbauer.

Möglichkeiten zur Beschäftigung sind gegeben im Baugewerbe und in der Bauindustrie, in Gerüstbaufirmen aber auch in anderen Unternehmen, die Gerüste oder ähnliche Konstruktionen errichten.

[1] Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Berufe, www.bibb.de, 2014.

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