Für den Gerüstbau sind folgende Tätigkeiten charakteristisch:[1]
- Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten, Traggerüsten mit Unterkonstruktionen einschließlich der Grundschalung sowie von Hängegerüsten und Gerüsten für besondere Anforderungen,
- Beurteilen von Traggründen und Sicherstellen der Tragfähigkeit,
- Verankern von Gerüsten in Verbindung mit Prüfung und Protokollieren der Verankerung,
- Einsetzen von Lade- und Transportgeräten,
- Montieren und Bedienen von Aufzügen und Hebebühnen einschließlich Einweisung der Nutzer,
- Errichten von Arbeitsplattformen und Arbeitsbühnen,
- Errichten von Wetterschutzhallen und Einhausungen,
- Planen, Vorbereiten und Koordinieren von Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der Beschaffung notwendiger Informationen und technischen Dokumentationen,
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- Handhaben, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen,
- Bearbeiten von Werkstoffen,
- Verladen, Transportieren, Lagern und Instandhalten von Gerüstteilen,
- Durchführen von Vermessungsarbeiten und qualitätssichernden Maßnahmen,
- Kooperation mit anderen Gewerken auf Baustellen,
- Dokumentieren der Arbeiten und Berechnen der erbrachten Leistung.
Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar: Stahlrohrgerüstbauer/in, Leitergerüstbauer/in, Hängegerüstbauer, Tribünenbauer.
Möglichkeiten zur Beschäftigung sind gegeben im Baugewerbe und in der Bauindustrie, in Gerüstbaufirmen aber auch in anderen Unternehmen, die Gerüste oder ähnliche Konstruktionen errichten.
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