Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob die organisatorischen Bestimmungen bei Kältearbeit eingehalten werden. Gilt für Arbeiten in Industriekälte (z. B. in Kühlhäusern, siehe DGUV-R 110-003), aber auch bei Tätigkeiten im Freien bei niedrigen Temperaturen.

Checkliste

  Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Schutzkleidung, Ausbildung und Aufwärmpausen sind 3 wesentliche Punkte, die bei Kältearbeitsplätzen zu beachten sind.
   
2) Werden Beschäftigte arbeitsmedizinisch untersucht, sofern sie in Räumen arbeiten, deren Temperatur weniger als ‐25 °C beträgt? [ ]  
3) Tragen Beschäftigte an Kältearbeitsplätzen besondere hierfür geeignete Kälteschutzkleidung einschließlich Unterbekleidung? [ ] Die Kleidung ist entsprechend den Temperaturen, den Verweilzeiten und der Beschäftigungsart auszuwählen. Bei Temperaturen über ‐5 °C kann die normale Arbeitskleidung mit warmer Unterwäsche ausreichend sein. Bei tieferen Temperaturen ist eine besondere Kälteschutzkleidung, auch für Gesicht, Hände und Füße, erforderlich.
4) Halten sich Beschäftigte ununterbrochen max. 2 Stunden in Räumen mit Temperaturen unter ‐25 °C auf? [ ]  
5) Findet anschließend eine Pause von 15 Minuten außerhalb des Kältearbeitsplatzes statt (Aufwärmzeit)? [ ]  
6) Halten sich Beschäftigte täglich nicht länger als insgesamt 8 Stunden in Räumen mit Temperaturen unter ‐25 °C auf? [ ]  
7) Werden Kühleinrichtungen nur von unterwiesenem und ausgebildetem Personal bedient und gewartet? [ ]  
8) Lassen sich Kühl- oder Gefrierräume von innen öffnen, auch wenn die Tür von außen abgeschlossen wurde (Panikriegel)? [ ]  
9) Wird regelmäßig überprüft (i. d. R. einmal jährlich), dass die Entriegelungen einwandfrei funktionieren? [ ]  
10) Werden die Beschäftigten regelmäßig darauf hingewiesen, vor dem Abschließen von Kühlraumtüren immer zu prüfen, dass sich in den Räumen keine Personen mehr befinden? [ ] Beispielsweise im Rahmen der jährlichen Unterweisung.
11) Können die Ausgänge der Kühlräume auch bei ausgeschalteter Hauptbeleuchtung aufgefunden werden? [ ] Es ist eine Sicherheitsbeleuchtung oder Rettungskennzeichenleuchte vorzusehen, bei kleinen Räumen (bis 100 m²) genügen auch Markierungen aus nachleuchtenden Materialien.
12) Werden Personen, die der Gefahr der Unterkühlung ausgesetzt sind, in regelmäßigen Abständen überwacht? [ ] Die Überwachung kann dadurch erfolgen, dass einzeln arbeitende Personen in kürzeren Zeitabständen aufgesucht werden oder diese sich melden müssen oder mehrere Personen in Sichtweite arbeiten.
13) Werden Mitarbeiter in Räumen unter ‐45 °C nur nach Maßgabe der von der Berufsgenossenschaft im Benehmen mit der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Behörde festgesetzten Aufenthalts- und Aufwärmzeiten beschäftigt? [ ]  
14) Werden Schwangere nicht in Bereichen beschäftigt, in denen eine Temperatur unter ‐5 °C herrscht? [ ]  

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