Interne Audits sind heute in vielen Unternehmen gängige Praxis. Die internen Audits im Arbeitsschutz unterscheiden sich von Audits anderer Managementsysteme nur hinsichtlich der Inhalte.

 
Praxis-Tipp

Gemeinsame interne Audits

  • Prüfen Sie, welche internen Auditierungsaktivitäten in Ihrem Unternehmen bereits existieren.
  • Überprüfen Sie die Festlegungen zu diesen internen Audits. Sollten sie fehlen oder unzureichend sein, erarbeiten Sie mit dem Managementsystembeauftragten eine gemeinsame Festlegung zur Vorgehensweise bei internen Audits (Ergänzung, Modifizierung oder Erarbeitung einer Verfahrensanweisung für interne Audits).
  • Klären Sie Möglichkeiten gemeinsamer interner Audits ab. Vergleichen Sie dabei die Vorteile gemeinsamer Audits (weniger Organisationsaufwand sowie geringere Belastung der auditierten Bereiche) mit den Nachteilen (das Auditorenteam wird größer, was vor Ort – wenn ein Schwarm von Auditoren inspiziert – evtl. negativ aufgenommen wird, und die Flexibilität sinkt).
  • Bei gemeinsamen internen Audits sollte der Arbeitsschutzteil immer von Auditoren mit nachweisbaren Qualifikationen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchgeführt werden. Die Auditleitung kann eine Person übernehmen, die nur über allgemeine Arbeitsschutzkenntnisse verfügt.
  • Sehen Sie immer eigenständige Auditberichte vor.

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