Die Durchführung der internen Audits im Arbeitsschutz ist durch das AMS zu regeln. Besitzt das Unternehmen ein normorientiertes Qualitätsmanagementsystem, kann die dort beschriebene Verfahrensanweisung – ggf. mit kleinen Ergänzungen zur Compliance (Erfüllung öffentlich-rechtlicher sowie sich selbst auferlegten Verpflichtungen) – übernommen werden. Die prinzipielle Vorgehensweise zeigt das Ablaufdiagramm in Abb. 1.
Abb. 1: Ablaufdiagramm internes Audit
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