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1. | Was ist bei Instandhaltung zu beachten? | |||
a) | Arbeiten nur an stillgesetzten Maschinen durchführen. | □ | ||
b) | Einrichtungen zum vollständigen Trennen der Energiequelle ausschalten und die Wartungsarbeiten mit Sicherheitskennzeichen "Nicht schalten" anzeigen. | □ | ||
c) | Den Bereich um die Arbeitsstelle immer mit rot-weißen Absperrungsbändern/-ketten absperren. | □ | ||
2. | Wenn eine Maschine oder eine Anlage stillgesetzt wurde, worauf ist zu achten? | |||
a) | Bedien- sowie Ein- und Ausschalteinrichtung mit einem Schild "Wartungsarbeiten" kennzeichnen. | □ | ||
b) | Schlüssel für Verrieglungssysteme und Wartungsmodus im Schloss stecken lassen und Schild "Nicht betätigen" anbringen. | □ | ||
c) | Unbefugtes und irrtümliches Ingangsetzen durch Verriegeln der Sperreinrichtung und Anbringen der Sicherheitskennzeichnung "Wartungsarbeiten, Nicht schalten" verhindern. | □ | ||
3. | Was ist beim Einsatz einer Hebebühne zu beachten? | |||
a) | Hebebühnen müssen durch einen zusätzlichen Sicherheitsposten gesichert werden, der die Hebebühne auch von unten steuert. | □ | ||
b) | Durch Absperrung des Arbeitsbereichs unterhalb der Arbeitsbühne gegen herabfallende Gegenstände und in Verkehrswegen gegen Anfahren sichern. | □ | ||
c) | Standsichere Aufstellung und zulässige Belastung nicht überschreiten (bei Mitnahme von Materialien). Vollständig angebrachter dreiteiliger Seitenschutz an der Arbeitsplattform und keine Standorterhöhung durch andere Hilfsmittel. | □ | ||
4. | Was ist beim Umgang mit Gefahrstoffen (Arbeitsstoffe mit gefährlichen Eigenschaften) zu beachten? | |||
a) | Betriebsanweisung und Sicherheitskennzeichnung des Arbeitsstoffes vor dem Umgang lesen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und diese zu beachten. | □ | ||
b) | Direkten Kontakt mit gefährlichen Arbeitsstoffen vermeiden und nicht essen oder trinken am Arbeitsplatz. | □ | ||
c) | Gefahrensymbole auf der Verpackung kennzeichnen einen vorsichtigen Umgang mit dem Stoff. Entsprechend der Arbeitsanweisung ist der Gefahrstoff zu verwenden. | □ | ||
5. | Dürfen vorhandene Arbeitsmittel zum Heben und Transport von sperrigen Gütern benutzt werden? | |||
a) | Alle vorhandenen Arbeitsmittel dürfen von den Beschäftigten benutzt werden. | □ | ||
b) | Instandhaltungspersonal darf Hebezeuge, Krane usw. nur nutzen, wenn sie dazu befähigt, unterwiesen und beauftragt wurden. | □ | ||
c) | Wenn die Genehmigung zur Benutzung von den Beschäftigten vor Ort gegeben wurde, können die vorhandenen Arbeitsmittel genutzt werden. | □ |
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