Begriff

Hochgelegene Arbeitsplätze sind u. a. Bühnen oder andere hochgelegene Flächen, die auch als Arbeitsplätze benutzt werden. Falls solche Flächen mehr als 1 m über dem Boden oder über einer anderen tragfähigen Fläche liegen und betreten werden müssen, sind ständige Sicherungen nötig, die den Absturz von Personen verhindern. Eingeschränkt gelten auch Leitern als hochgelegene Arbeitsplätze.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Baustellenverordnung. Regelungen finden sich zudem in

  • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
  • TRBS 2121 Teile 1 bis 4, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz"
  • DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
  • DGUV-V 70 "Fahrzeuge"
  • DGUV-R 114-007 "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung"
  • DGUV-R 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung"
  • DGUV-R 112-198 "Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
  • DGUV-I 201-011 "Verwendung von Arbeits- Schutz- und Montagegerüsten"
  • DGUV-I 215-310 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktion"

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