Begriff

Als Hitzeschutzkleidung wird Schutzkleidung mit Schutzfunktion gegen Flammenkontakt, Wärmestrahlung oder heißen Dampf bezeichnet. Die Träger der Hitzeschutzkleidung sind i. d. R. aufgrund der auf sie einwirkenden Hitze bzw. der heißen Arbeitsumgebung im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung auf die gesundheitliche Eignung für diese Tätigkeit untersucht werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt, wann der Unternehmer PSA bereitzustellen hat, wie diese beschaffen sein muss und dass diese von den Beschäftigten zu benutzen ist. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge legt als eine Maßnahme gegen die physikalische Einwirkungen bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung Pflichtvorsorge fest. Die DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189) stellt u. a. Beispiele für bestimmte Einsatzgebiete vor.

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