Das Zusammenleben mit Haustieren wird in der Gesellschaft stets sehr unterschiedlich empfunden. Während für die einen ein Leben ohne "tierischen Freund" kaum denkbar ist, empfinden andere den nahen Kontakt zu Hunden, Katzen und Kleintieren als eher unangenehm.

Dementsprechend unterschiedlich sind die Empfindungen und Einschätzungen zum Thema Haustier am Arbeitsplatz.

 
Praxis-Beispiel

Es müssen nicht nur Hunde sein ...

Hunde werden weitaus am häufigsten mit an den Arbeitsplatz genommen. Ihr Verhalten in menschlicher Gesellschaft ist relativ leicht so anzupassen, dass sie nicht stören und (rasse- und wesensabhängig) können sie immer wieder auch längere Zeit ohne menschliche Aufmerksamkeit zurechtkommen.

Aber auch Katzen, Vögel (nur noch selten) und Fische in Aquarien werden in Betrieben gehalten (dann meistens dauerhaft und nicht als "Tagesgäste").

Vereinzelt besteht auch der Wunsch, Kleintiere mit an den Arbeitsplatz zu bringen (Ratten, Mäuse usw.).

1.1 Gründe für die Mitnahme von Haustieren an den Arbeitsplatz

Tierfreunde begründen ihren Wunsch, Haustiere am Arbeitsplatz um sich zu haben, mit folgenden als sehr positiv angesehenen Aspekten:

Für Beschäftigte:

  • Entspannung und höheres Wohlbefinden
  • mehr Bewegung am Arbeitsplatz
  • dadurch: Verbesserte körperliche/psychische Gesundheit
  • mehr Kommunikation und Interaktion, dadurch verbessertes Betriebsklima
  • Steigerung der Motivation/Kreativität

Für das Unternehmen:

  • Verbesserte Mitarbeiterbindung
  • Vorteil in der Mitarbeiterakquisition
  • Verbesserung Unternehmensimage

1.2 Risiken und Belastungen durch Haustiere am Arbeitsplatz

Als kritisch werden Haustiere am Arbeitsplatz aus folgenden Gründen empfunden:

  • Tierhaarallergie bei anderen Beschäftigten
  • Belästigung durch Gerüche, Geräusche, Unruhe
  • Hundeangst bei Beschäftigten
  • aggressives Verhalten von Hunden
  • Unfallgefahr (z. B. Stolpern über ein Tier)
  • hygienische Bedenken (Parasiten und andere vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten)
  • unprofessionelles Erscheinungsbild eines Betriebs
 
Wichtig

Hygiene- und Gesundheitsrisiken

Hygiene- und Gesundheitsrisiken sind bei der Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz als eher gering einzustufen. Am meisten relevant dürfte die Tierhaarallergie sein, die tatsächlich dazu führen kann, dass Beschäftigte gesundheitlich beeinträchtigt sein können. Allerdings dürfte auch diese nur selten so stark ausgeprägt sein, dass die Anwesenheit eines Hundes im Gebäude (sofern er sich nicht in unmittelbarer Nähe des Betroffenen aufhält) zu Reaktionen führt.

Die Voraussetzung für die Mitnahme eines Haustieres an den Arbeitsplatz muss in jedem Fall sein, dass das Tier gesund und gepflegt ist. Die allermeisten Tierhalter werden das auch nicht anders sehen und handhaben. In diesen Fällen ist nicht mit einem relevanten Übertragungsrisiko von Tierparasiten oder Infektionskrankheiten auf andere Beschäftigte zu rechnen, schon gar nicht, wenn diese keinen direkten Kontakt zu dem Tier haben.

Kritischer sind demnach die psychisch-atmosphärischen Punkte zu sehen, die dazu führen können, dass sich Beschäftigte von Haustieren am Arbeitsplatz deutlich gestört fühlen.

 
Wichtig

Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber

Weder können die Argumente für Haustiere am Arbeitsplatz dazu herangezogen werden, dass dem Wunsch danach unbedingt zu entsprechen wäre, noch führen die kritischen Punkte dazu, dass der Aufenthalt von Haustieren im Betrieb auf keinen Fall zuzulassen wäre.

Es bleibt eine Einzelfallentscheidung des Arbeitgebers, die dieser unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten zu treffen hat. Ob die Frage im engeren juristischen Sinn mitbestimmungspflichtig ist, ist arbeitsrechtlich nicht eindeutig geklärt. Es ist aber unbedingt empfehlenswert, bei der Entscheidung auf einen möglichst breiten Konsens im Unternehmen zu achten.

Zu berücksichtigen ist, dass für jedes mitgebrachte Tier eine einzelne Entscheidung getroffen werden muss, obwohl in einer solchen Frage ein grundsätzlicher Gleichbehandlungsgrundsatz gelten sollte. Schließlich können die Umstände an jedem Platz andere sein und letztlich ist auch z. B. nicht jeder Hund von seinem Wesen und seinen Bedürfnissen gleichermaßen geeignet, "Bürohund" zu werden.

 
Achtung

Hundehalterhaftpflichtversicherung

In jedem Fall sollte die privat motivierte Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz nur dann zugelassen werden, wenn eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen wurde. Diese kommt für durch den Hund verursachte Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden auf und stellt so den Versicherungsschutz für Kolleginnen und Kollegen (sowie auch Dritte) in den Fällen sicher, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift bzw. der Hundehalter begleitend haftbar gemacht wird.

 
Wichtig

Tierwohl berücksichtigen

Bei seiner Entscheidung, ob Haustiere mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen, sollte der Arbeitgeber auch Tierwohlaspekte mit berücksichtigen. Bei einzelnen Beschäftigten kann der Wunsch, den eigenen Hund bei sich zu haben (bzw. auch das Problem, ihn nicht anderweitig betreuen lassen zu können) so groß sein, dass der Blick für die Bedürfnisse des Tieres und die ...

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