Oft ist es der Hausmeister, der als erster benachrichtigt wird, wenn es außerhalb der Betriebszeiten zu einem Problem im oder am Gebäude kommt. Manchmal gehören Kontrollgänge nach Betriebsschluss oder an betriebsfreien Tagen auch zu den Pflichtaufgaben des Hausmeisters.

Daher sollte dafür gesorgt sein, dass er sich auch bei Dunkelheit dem Gebäude möglichst sicher annähern kann. Zufahrten und Abstellmöglichkeiten für das Auto sollten ausreichend beleuchtet sein, ggf. mit durch Bewegungsmelder gesteuerter Beleuchtung. Dasselbe gilt für wichtige Bereiche innerhalb des Gebäudes. Bei Bereitschaftseinsätzen sollte außerdem immer dabei sein:

  • eine leistungsfähige netzunabhängige Handlampe (bzw. sollte eine solche an den wichtigen Stellen im Gebäude bereitliegen), damit auch bei Stromausfällen eine Orientierung sicher möglich ist,
  • ein Mobiltelefon,
  • eine Warnweste, ggf. mit Aufdruck. Das ist sinnvoll, wenn damit zu rechnen ist, dass z. B. bei einem Hausalarm außer dem Hausmeister auch ein Sicherheitsdienst, die Polizei oder andere Kollegen eintreffen oder Anwohner aufmerksam werden, damit die Identifizierung keine Schwierigkeiten macht.
 
Wichtig

Alleinarbeit

Dass Hausmeister allein und außerhalb der Betriebszeiten im Betrieb tätig sind, gilt als vertretbares Risiko, auch wenn es dabei im schlimmsten Fall (z. B. bei einer plötzlichen medizinischen Notlage) zu einer Situation kommen kann, in der eine schnelle Hilfeleistung nicht gewährleistet ist. Gefährliche Arbeiten sollten aber nicht alleine vorgenommen werden (z. B. auf Leitern) und ein Telefon immer mitgeführt werden.

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