Gewährleistung ständiger Sicherheit der Verkehrsbereiche in Gebäuden durch
- Einflussnahme auf Reinigungspersonal hinsichtlich sachgerechter Pflege des Fußbodens und regelmäßiger Grundreinigung,
- Reinigungszonen an Gebäudeeingängen (z. B. Roste, Schmutzabstreifer),
- unverzügliche Ausbesserung von Unebenheiten im Fußboden (Stolperstellen),
- deutlich gekennzeichnete Glaswände und -türen in Augenhöhe,
- Achten auf Verwendung sicherer Aufstiege (Leitern, Tritte) beim Fensterputzen,
- gute Beleuchtung und Farbkontraste zur Erkennbarkeit der Stufen;
Achten auf Ordnung und Sauberkeit an den vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen zur Abfallbeseitigung und Entsorgung im Hinblick auf
- vorhandene Möglichkeiten zur Mülltrennung,
- regelmäßige Entleerung der Müllbehälter und
- ständigen Zugang auch zur Winterzeit (z. B. durch Räum- und Streudienst);
Beratung zur Befugnis für erforderliche Instandsetzungen an elektrischen Anlagen und Geräten hinsichtlich
- einer zwingend nachweisbaren einschlägigen Elektrofachkraftausbildung (auch für kleinere Reparaturen wie z. B. von Steckern oder Anschlusskabeln),
- einer ggf. anzuerkennenden mehrjährigen Tätigkeit auf dem entsprechenden Arbeitsgebiet;
- Einflussnahme auf den betriebssicheren Zustand von Aufzugs- und Klimaanlagen (z. B. bezüglich Wirksamkeit der Notrufeinrichtung);
- ggf. anzustrebende Befähigung des Hausmeisters als Aufzugswärter;
Achten auf Ordnung und Sicherheit in verfügbaren Hauswerkstätten im Hinblick auf
- Einsatz vorhandener sicherer Werkzeuge (z. B. Messerklingenschutz, aufsteckbarer Handschutz für Meißel),
- Einsatz von Leitern und Tritten mit GS-Zeichen,
- Einsatz lärm- und schwingungsarmer handgeführter Maschinen (z. B. Handtrennschleif- und -sägemaschinen).
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