Weltweit gibt es viele unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen.

Schon 1967 erließ die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die Richtlinie 67/548/EWG, mit der sie in Europa den Startschuss für ein einheitliches Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe setzte. Später traten auch Regelungen für die Kennzeichnung von Zubereitungen – in der CLP-Verordnung heute als "Gemische" bezeichnet – hinzu; zuletzt galt hier die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG.

Dieses System gewann mit der Erweiterung der Europäischen Union im Laufe der Jahrzehnte eine immer größere Bedeutung, fand jedoch außerhalb Europas keine Akzeptanz.

Im Transportrecht gibt es seit vielen Jahrzehnten ein weltweit einheitliches Kennzeichnungssystem für Gefahrgüter,[1] das sich allerdings in vielen Punkten deutlich von dem früheren Europäischen System für Inverkehrbringen und Verwendung unterscheidet.

Mit der Globalisierung der Weltwirtschaft und der Handelsströme zeigte sich jedoch zunehmend die Notwendigkeit, die verschiedenen Kennzeichnungssysteme zu vereinheitlichen, da die bestehende Vielfalt

  • Handelshemmnisse für die Wirtschaft,
  • einen hohen Aufwand bei der Einstufung nach verschiedenen Kriterien und unterschiedlicher Kennzeichnung sowie
  • Unsicherheiten beim Umgang mit Gefahrstoffen für die Verwender

verursachte. Daher lag es nahe, die verschiedenen nationalen Regelungen und die Internationalen Transportvorschriften unter einem einheitlichen Dach zusammenzufassen.

[1] Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter der Vereinten Nationen (UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods. Model Regulations ["Orange Book"], www.unece.org/trans/danger/publi/unrec/rev13/13nature_e.html; www.unece.org/index.php?id=46066&L=0).

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