Wie bisher enthalten die Kennzeichnungsschilder unter GHS verschiedene Kennzeichnungselemente. Die Elemente, die auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden müssen, entsprechen weitgehend dem früheren EG-Recht. Tab. 4 stellt die bisherigen den neuen Inhalten der Kennzeichnungsschilder gegenüber.

 
EG-Stoffrichtlinie 67/548/EWG CLP-Verordnung
Name, Anschrift und Telefonnummer Name, Anschrift und Telefonnummer
Nennmenge (bei "Publikumsprodukten") Nennmenge (bei "Publikumsprodukten")
Produktidentifikatoren Produktidentifikatoren
15 Gefährlichkeitsmerkmale 29 Gefahrenklassen
7 Gefahrensymbole 9 Gefahrenpiktogramme
2 Signalwörter
123 Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) einschl. 19 Kombinationssätze 82 Gefahrenhinweise (H-Sätze) einschl. 12 Kombinationssätze, zusätzlich 21 ergänzende EUH-Sätze (davon 11 für bestimmte Gemische)
73 Sicherheitsratschläge (S-Sätze) einschl. 19 Kombinationssätze 130 Sicherheitshinweise (P-Sätze) einschl. 32 Kombinationssätze
Ergänzende Informationen Ergänzende Informationen

Tab. 4: Alte und neue Inhalte von Kennzeichnungsschildern

Bei einigen Kennzeichnungselementen gibt es jedoch wesentliche Unterschiede zum früheren Recht.

2.1 Gefahrenpiktogramme

Der auffälligste Unterschied zwischen "alten" und "neuen" Kennzeichnungsschildern sind die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme, die die früheren Gefahrensymbole nach EG-Recht ersetzen. In Tab. 5 sind die neuen Piktogramme den früheren Symbolen gegenübergestellt. Außerdem ist angegeben, für welche Gefahrenklassen oder -kategorien die neuen Symbole verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kriterien für die Zuordnung zu den jetzigen Gefahrenklassen und -kategorien nicht immer mit denjenigen für die früheren Gefährlichkeitsmerkmale übereinstimmen.

 
GHS-Piktogramm Gefahrenklassen/-kategorien Bisheriges EG-Symbol

GHS01

Symbol: Bombe, verwendet für

  • instabile explosive Stoffe und Gemische
  • explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4
  • selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B
  • organische Peroxide, Typen A, B

Explosionsgefährlich

GHS02

Symbol: Flamme, verwendet für

  • entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1
  • Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2
  • entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
  • entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2
  • selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F
  • pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1
  • pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1
  • selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2
  • Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
  • organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F
  • desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische

Leicht entzündlich und hoch entzündlich

GHS03

Symbol: Flamme über einem Kreis, verwendet für

  • oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1
  • oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
  • oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2, 3

Brandfördernd

GHS04

Symbol: Gasflasche, verwendet für

  • verdichtete Gase unter Druck
  • verdichtete Gase
  • verflüssigte Gase
  • tiefgekühlt verflüssigte Gase
  • gelöste Gase
kein Symbol nach ­EG-Recht

GHS05

Symbol: Ätzwirkung, verwendet für

  • korrosiv gegenüber Metallen, ­Gefahrenkategorie 1
kein Symbol nach ­EG-Recht
  • Ätzwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie und Unterkategorien 1A, 1B, 1C

Ätzend
  • Schwere Augenschädigung, ­Gefahrenkategorie 1

Reizend

GHS06

Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen, verwendet für

  • akute Toxizität (oral, dermal, ­inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2, 3

Giftig und sehr giftig

GHS07

Symbol: Ausrufezeichen, verwendet für

  • Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2
  • Augenreizung, Gefahrenkategorie 2
  • Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1
  • Atemwegsreizung

Reizend
  • Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2
  • Aerosole, Gefahrenkategorie 3
  • akute Toxizität (oral, dermal, ­inhalativ), Gefahrenkategorie 4
  • Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 2
  • Augenreizung, Gefahrenkategorie 2
  • Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1
  • spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3
  • Atemwegsreizung
  • narkotisierende Wirkungen

Gesundheitsschädlich
Die Ozonschicht schädigend, Gefahrenkategorie 1

Umweltgefährlich

GHS08

Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für

  • Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B
  • Karzinogenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B
  • Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B
  • spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2
  • spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2

Giftig

Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für

  • Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorie 2
  • Karzinogenität, Gefahrenkategorie 2
  • Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorie 2
  • Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1, 1A, 1B
  • Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1

Gesundheitsschädlich

GHS09

Symbol: Umwelt, verwendet für

  • gewässergefährdend

    • akut gewässergefährdend, Kategorie akut 1
    • langfristig gewässergefährdend, Kategorie chronisch 1, chronisch 2

Umweltgefährlich

Tab. 5: GHS-Piktogr...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge