Gefährdungen der Haut werden über die Gefahrstoffeigenschaft, die Wirkfläche und die Wirkdauer ermittelt. Die gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs sind aus der Einstufung ersichtlich. Über Biomonitoring können bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auch dermale Belastungen erfasst werden. Die Beurteilung kann erfolgen über einen biologischen Grenzwert nach TRGS 903 oder bei krebserzeugenden Gefahrstoffen über einen biologischen Äquivalenzwert im biologischen Material nach TRGS 910. Aber auch nicht gekennzeichnete Stoffe können zum Gefahrstoff werden. So sind Feuchtarbeitsplätze (z. B. Reinigungskraft, Friseur, Küchenpersonal und Tätigkeiten im Gesundheitswesen) ebenfalls zu beurteilen.

 
Praxis-Beispiel

Feuchtarbeitsplätze

Ermitteln eines Feuchtarbeitsplatzes heißt:

  • der Beschäftigte ist mehr als 2 Stunden im feuchten Milieu tätig,
  • Chemikalienschutzhandschuhe werden mehr als 2 Stunden getragen oder
  • häufiges Reinigen oder Desinfizieren der Hände ist erforderlich.

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