In Handwerk und Industrie fallen Abfälle an. Neben nicht gefährlichen Abfällen, die als Gewerbemüll entsorgt oder der Wiederverwertung zugeführt werden können wie z. B. Papier, Kartonagen, Kunststofffolien, entstehen in Abhängigkeit von verwendeten Arbeitsmitteln und -verfahren häufig auch gefährliche Abfälle.

 
Wichtig

Mengen an gefährlichen Abfällen in Deutschland

Die Menge gefährlicher Abfälle aus Produktion und Gewerbe lag 1999 bei ca. 7 Mio. Tonnen und betrug im Jahr 2018 ca. 9 Mio. Tonnen. Im Jahr 2018 landeten insgesamt ca. 26 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle auf Deponien und in Verbrennungs- und Behandlungsanlagen.[1]

Nach § 48 KrWG werden an die Entsorgung und Überwachung gefährlicher Abfälle besondere Anforderungen gestellt. Eine fachkundige Behandlung und Entsorgung von Abfällen gewährleistet Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und den Schutz der Umwelt. In Unternehmen müssen deshalb ggf. ein oder mehrere Abfallbeauftragte(r) bestellt werden. Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen wird durch die Behörde überwacht (§ 47 Abs. 1 KrWG).

 
Achtung

Wann ist ein Stoff kein Abfall

Das KrWG gilt u. a. nicht für:

  • Stoffe, sobald diese in Gewässer bzw. Abwasserbehandlungsanlagen eingeleitet bzw. eingebracht werden (Abwasser),
  • nicht in Behälter gefasste gasförmige Stoffe (Abluft).
[1] Begleitscheine als Berechnungsgrundlage, Quelle: UBA/Statistisches Bundesamt.

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