Begriff

Gasflaschen gehören zu den ortsbeweglichen Druckgasbehältern und dienen als Behälter für Entnahme, Transport oder Lagerung von Gasen. Kleinere Gebinde werden als Gaskartusche bezeichnet. Druckgasflaschen enthalten Gase oder Dämpfe unter Druck, so werden z. B. Sauerstoff, Stickstoff, Wasserstoff, Argon oder Helium mit Drücken bis zu 300 bar verdichtet und in Flaschen gefüllt. Im Gegensatz dazu enthalten Flüssiggasflaschen verflüssigtes Gas. Behälter für Kohlenstoffdioxid enthalten sowohl flüssiges als auch gasförmiges Kohlenstoffdioxid, das z. B. zur Herstellung von Trockeneis dient.

Gasflaschen sind i. Allg. mit Gewinde und Ventil ausgestattet, an die eine Schlauch- oder Rohrleitung, meist über einen Druckminderer, angeschlossen werden kann. Je nach Verwendungszweck und Gaseigenschaften sind Gasflaschen aus Aluminium, Edelstahl, Stahl oder Faserverbundwerkstoffen gefertigt. Es kommen sowohl Einwegflaschen als auch wiederbefüllbare Flaschen zum Einsatz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Vorschriften:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • ADR (aktuelle Ausgabe)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", Teile 14
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"; Hinweis: Die TRGS 723 gilt u. a. nicht für chemisch instabile Gase wie z. B. Acetylen (Abschn. 1 Nr. 4).
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
  • TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung"
  • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
  • DIN EN 1089-3 "Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung"
  • DIN EN ISO 11117 "Gasflaschen – Ventilschutzkappen und Ventilschutzkörbe – Auslegung, Bau und Prüfungen"

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