Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Motormanuelle Holzernte
1.1 Fällung mit Motorkettensäge

Verletzungsgefahr und Beeinträchtigung der Gesundheit

  • durch mechanische Gefährdungen in Form von Schnittverletzungen, sich unkontrolliert bewegende Bäume, Äste
  • Umknicken, Stürzen auf unebenem Gelände
  • durch physische Belastung infolge Heben und Tragen schwerer Lasten, Zwangshaltung
  • physikalische und chemische Noxen[2] in Form von Lärm, Teilkörperschwingungen, Motorabgasen

BetrSichV

GefStoffV

LärmVibrationsArbSchV

LasthandhabV

ArbMedVV

VSG 3.1

TRGS 401

TRLV Lärm

TRLV Vibrationen

DGUV-R 114-018

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-193

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-I 214-046

DGUV-I 214-059

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-460

VDI 2057 Blatt 1

VDI 2058 Blatt 3

Technische Maßnahmen:

  • Anwendung fachgerechter Fäll-Techniken
  • seilunterstützte Fällung zur sicheren Einhaltung der Fällrichtung bei schwierigen Fällungen
  • Einsatz von Handpackzangen zum Holzrücken sowie Fällheber zum Wenden von Baumstämmen[3]
  • Anbau- bzw. Aufbauwinde an geeignetes Trägerfahrzeug montieren
  • Windenabstützung verwenden
  • Bedienung der Winde von geschütztem Standort (z. B. Fahrerkabine)
  • Einsatz lärmarmer Motorkettensäge
  • vibrationsgedämpfte Haltegriffe
  • Nutzen benzolfreien Kraftstoffs
  • Einsatz von Sägen mit CE- und GS-Zeichen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Schaffen eines Standorts für sicheres Arbeiten
  • Festlegen eines Gefahrenbereichs von mindestens Armlänge plus Motorkettensägenlänge
  • Festlegen eines Sicherheitsbereichs bei Fällarbeiten für Dritte von doppelter Baumlänge rund um den zu fällenden Baum
  • Festlegen einer sicheren begehbaren Rückweiche nach schräg rückwärts für den Gefahrenfall
  • keine Motorsägenarbeit auf Leitern durchführen
  • keine Alleinarbeit mit Motorkettensäge
  • Kommunikation zwischen Winden- und Motorkettensägenführer mittels Sprechfunk
  • Erstellen einer Betriebsanweisung
  • Organisation der Ersten Hilfe bis hin zum Freihalten des Zugangswegs vor Arbeitsbeginn
  • Fixieren der Kettensäge beim Schärfen
  • Benutzung des Schwertschutzes beim Transport
  • schriftliche Beauftragung eines Fachkundigen zur Beaufsichtigung der Fällarbeiten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 24, G 46,

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Tragen von Schutzhandschuhen und Sicherheitsschuhen bzw. -stiefel mit Schnittschutzeinlage
  • Tragen von Schutzhelm und Gehörschutz
  • Tragen von Augen- und Gesichtsschutz
  • Benutzung von Knieschutz
  • Tragen von Schnittschutzkleidung (Hosen)
  • ggf. Tragen von Wetterschutz- und Warnkleidung bei Arbeiten neben Verkehrsbereich
  • gesunde Ernährung und ausgewogener Flüssigkeitshaushalt insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit
  • Slackline-Training[4]

    2-3 x wöchentlich ca. 0,5 h[5]

1.2 Arbeiten mit Motorsägen in Baumkronen mit Seilklettertechnik

s. Abschn 1.1

Verletzungsgefahr

durch Absturz/

Psychische Beanspruchung

  • ggf. unter Zeitdruck (Akkord) sowie
  • durch Angstzustände

BetrSichV

GefStoffV

LärmVibrationsArbSchV

LasthandhabV

ArbMedVV

VSG 3.1

TRGS 401

TRBA 230

TRGS 401

TRLV Lärm

TRLV Vibrationen

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-193

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-I 206-026

DGUV-I 214-046

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-460

DGUV-I 250-010

DGUV Leitfaden psych. Belastungen

DIN EN 354

DIN EN 358

DIN EN 361

DIN EN 381

DIN EN ISO 10075

VDI 2057 Blatt 1

VDI 2058 Blatt 3

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Seilklettertechnik nur, wenn andere technische Mittel (Hubarbeitsbühne, mobile Arbeitsmaschine) nicht einsetzbar
  • Sicherung des Kletterers während Sägearbeiten mit mindestens einem Rettungsseil
  • Hilfsankerpunkte bei Arbeiten im Kronenbereich der Bäume
  • jedes eingesetzte Seil verfügt über Endsicherung und Durchtrennschutz

Organisatorische Maßnahmen:

  • einmal jährlich durchzuführende Rettungsübung mit schriftlichem Nachweis
  • keine Alleinarbeit sowie Vermeiden von Zeitdruck
  • ständiger Ruf- und Sichtkontakt zwischen den beiden im bzw. am Baum tätigen Beschäftigten
  • zur evtl. Rettung Verfügbarkeit einer zweiten ausgebildeten Fachkraft mit Kletterausrüstung vor Ort
  • bei Sägearbeiten Festlegen eines Gefahrenbereichs von mindestens 6 m
  • im Baum hängengebliebene Stamm- oder Astteile mit geeigneten Verfahren zu Boden bringen
  • Beachtung der Schutzabstände zu ggf. in der Nähe befindlichen Hochspannungsleitungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 24, G 46, DGUV Leitfaden psychische Belastungen
  • Eignungsuntersuchung nach G 25 und G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Nachweis einer Ausbildung
  • erforderliche Fachkunde SKT-B (Seilklettertechnik mit motorbetriebenen Arbeitsmitteln)
  • jährliche Unterweisung der mit Seilklettertechnik arbeitenden Beschäftigten in Verbindung mit der Prüfung der entsprechenden Ausrüstung
  • Haltesysteme und Auffanggurte
  • durchtrennsichere Verbindungsmittel (Seile, Ketten)
  • Tragen von Schutzhandschuhen und Sicherheitsschuhen mit Schnittschutzeinlage,
  • ...

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