Einige Berufsgenossenschaften geben für ihre Mitgliedsbetriebe einen Zuschuss, wenn deren Mitarbeiter ein Fahrsicherheitstraining belegen. Die Voraussetzung für die teilweise Kostenerstattung ist i. d. R., dass die Teilnehmer (oder zumindest ein Teil) beruflich bedingt des Öfteren mit dem Auto unterwegs sind. Dies trifft üblicherweise für Außendienstmitarbeiter zu. Wenn einige der Kursteilnehmer ein Firmenfahrzeug fahren, ist dies auch ein gutes Argument gegenüber der BG.

Ob das Fahrsicherheitstraining, wenn es denn terminiert ist, während der Arbeitszeit oder in der Freizeit durchgeführt wird, muss jedes Unternehmen selbst bestimmen. Fakt ist jedenfalls, dass ein Fahrsicherheitstraining jedem Autofahrer zum Vorteil gereicht. Mitarbeiter, die sehr viel beruflich fahren, können das Gelernte auch auf Privatfahrten nutzen. Und sei es, dass man sich nach dem Absolvieren einfach sicherer hinter dem Steuer fühlt. Insofern sollten die Mitarbeiter durchaus ein nicht unerhebliches Eigeninteresse an einem derartigen Training haben, was die Bereitschaft zur Durchführung in der Freizeit vielleicht erhöht.

Manche Kfz-Versicherungen gewähren ihren Versicherten übrigens einen Preisnachlass, wenn diese die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining nachweisen können. So haben die Mitarbeiter eines Unternehmens auch privat einen weiteren Vorteil des Fahrsicherheitstrainings.

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