Ein wichtiges Kriterium zur Auswahl der Fahrgerüste für die jeweiligen Arbeiten bildet die Gerüstgruppe bzw. Lastklasse:

  • Gerüstgruppe/Lastklasse 1: nur für leichte Inspektionstätigkeiten;
  • Gerüstgruppe/Lastklasse 2: nur für Bau- und Instandhaltungsarbeiten, die kein Lagern von Materialien erfordern, zum Beispiel für Reinigungsarbeiten.
  • Gerüstgruppe/Lastklasse 3: nur für Bau- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen die Belastung aus Personen und Material das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kN/m2 bzw 200 kg/m2 nicht überschreitet, z. B.

    • Putz- oder Stuckarbeiten mit geringer Materiallagerung,
    • Instandsetzungsarbeiten an Installationen der Haustechnik,
    • Malerarbeiten, Beschichtungsarbeiten.

2.1 Fahrbare Arbeitsbühnen

Als fahrbare Arbeitsbühnen (Abb. 1) werden nach DIN EN 1004 Gerüstkonstruktionen bezeichnet, die

  • freistehend benutzt werden können,
  • eine oder mehrere Belagflächen aufweisen,
  • aus vorgefertigten Bauteilen zusammengesetzt sind,
  • planmäßige Maße aufweisen,
  • üblicherweise vier Füße und mindestens vier Fahrrollen aufweisen,
  • standsicher sind durch an der Aufstellfläche wirkende Stabilisierungsmaßnahmen und, sofern erforderlich, durch eine Konstruktion zur Wandabstützung.

Fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 dürfen nur für die Gerüstgruppen 2 oder 3 bemessen werden (Tab. 1).

 

Abb. 1: Fahrbare Arbeitsbühnen mit Ballastierung (links) und mit Auslegern (rechts) als Stabilisierungsmaßnahmen

 
Gerüstgruppe Gleichmäßig verteilte Last in kN/m²
2 1,50
3 2,00

Tab. 1: Gerüstgruppen der gleichmäßig verteilten Last nach DIN EN 1004

2.2 Fahrbare Gerüste

Fahrbare Gerüste sind nach DIN 4420-3 Gerüste mit längen- oder flächenorientierten Gerüstlagen aus Stahlrohren, Kupplungen und Systembauteilen, die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können (Abb. 2).

Abb. 2: Fahrbares Gerüst nach DIN 4420-3; Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde der Leitergang nicht dargestellt.

Werden Fahrrollen als Lenkrollen verwendet, müssen sie den Anforderungen nach DIN EN 1004 entsprechen. Fahrrollen müssen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und mit ihrer zulässigen Gebrauchslast gekennzeichnet sein. Sie müssen vollwandig, schlauchlos und so an den fahrbaren Gerüsten befestigt sein, dass sie gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind.

Die erforderliche Tragfähigkeit der Fahrrollen ist im Einzelfall zu ermitteln.

Fahrbare Gerüste aus Stahlrohren und Kupplungen dürfen in der Regelausführung

  • nur auf höchstens 6,0 m² der Belagfläche mit dem flächenbezogenen Nutzgewicht der Lastklassen 1 bis 3 nach DIN EN 12811-1 belastet werden. Die verbleibende Belagfläche darf mit maximal 0,75 kN/m² belastet werden.
  • in Längs- und Querrichtung höchstens zweifeldrig ausgeführt werden. Dabei darf ein Verhältnis von Standhöhe zur kleinsten Aufstandbreite von höchstens 3 : 1 nicht überschritten werden. Die Standhöhe darf 12 m nicht übersteigen. Der Vertikalabstand der Längs- und Querriegel darf jeweils 2,0 m nicht überschreiten. Der Ständerabstand muss Tab. 2 entsprechen.
 
Lastklasse Waagerechter Abstand der Längsriegel max. in m Waagerechter Abstand der Querriegel max. in m
1 1,75 2,50
2 1,50 2,25
3 1,50 2,00

Tab. 2: Regelausführung von fahrbaren Gerüsten aus Stahlrohren und Kupplungen nach DIN 4420-3

 
Achtung

Aufstandbreite größer als Belagbreite

Fahrbare Gerüste aus Stahlrohren und Kupplungen, bei denen durch konstruktive Maßnahmen die Aufstandbreite gegenüber der Belagbreite vergrößert wird, entsprechen nicht der Regelausführung und bedürfen eines gesonderten Brauchbarkeitsnachweises.

Bei einer Windstärke über 6 muss das Gerüst gesichert werden.

2.3 Kleingerüste

Fahrbare Kleingerüste (Abb. 3) sind gerüstähnliche Konstruktionen mit mehr als 1,00 m Standhöhe, die aus einer Gerüstlage mit unveränderlicher Länge und Breite bestehen und freistehend benutzt werden können.

Vorgaben:

  • Belagbreite von min. 0,5 m; die max. zulässige Standhöhe ist auf 2,0 m beschränkt,
  • Fahrrollen nach DIN EN 1004,
  • Einrichtung zum Anbringen eines Seitenschutzes, wenn die Belaghöhe von Kleingerüsten größer als 1,0 m ist.

Kleingerüste gibt es als sehr flexibel und rationell einsetzbare Schnellbaugerüste. Es werden auch Bauarten aus Glasfaserstoffen angeboten, die sich für Arbeiten an elektrischen Anlagen oder unter Einwirkung chemisch aggressiver Stoffe eignen.

Abb. 3: Kleingerüst

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