• Unterstützung bei der Analyse von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen zur Eliminierung der Unfallursachen sowie bei Auswahl und Beschaffung sicherer und ergonomisch gestalteter Lagereinrichtungen und -geräte,
  • Beratung zur Installation von Absturzsicherungen

    • für Personen als 2-teiliger Seitenschutz mit Handlauf und Knieleiste,
    • an Be- und Entladestellen aufklappbare oder verschiebbare Geländer,
  • Hinweise zur Einführung von Industrie 4.0 durch Automatisierung und Digitalisierung der Lagerlogistik insbesondere hinsichtlich

    • Bereitschaft zum lebenslangen Lernen im Hinblick auf IT-Kompetenz,
    • Flexibilisierung der Arbeitszeitsysteme,
  • Einflussnahme auf eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung insbesondere für ältere Arbeitnehmer bei der Kommissionierung im Lagerbereich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, ggf. Ermittlung der objektiv vorhandenen Arbeitsbelastung nach der Leitmerkmalmethode (LMM),[2]
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebs- und Arbeitsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Beratung zur Lagerung von Gefahrstoffen,
  • Hinweise zur Verminderung von Schallentstehung und -ausbreitung (z. B. Auswahl lärmarmer Flurfördergeräte, schallabsorbierende Auskleidung von Räumen).
[1] DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte".
[2] Günthner/Walch: Dem demografischen Wandel Rechnung tragen – Gesundes Kommissionieren durch ergonomische Lagerfachbelegung, Industrial Engineering, 3 (2009), S. 30–33.

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