• Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen,
  • Beratung zur Umsetzung der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) hinsichtlich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstellen,
  • aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Berücksichtigung software-ergonomischer Aspekte zum Informationsdesign (Farbgebung, Kontraste, Informationsstruktur und-dichte …),
  • Einrichtung eines Pausenraums bei mehr als 10 Beschäftigten mit Kundenverkehr,
  • Mitwirkung bei aktiver Pausengestaltung (Sportgeräte, isometrische Übungen, Rückenschule) und Empfehlungen für gesunde Ernährung),
  • Beratung bei der Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeits- und Unternehmenskultur (Kommunikation und Kooperation, Führungsstil, soziales Klima),
  • Beratung bei der Entwicklung von Gesundheitskompetenzen (Vermeiden gesundheitsschädigender und Fördern gesundheitsgerechter Verhaltensweisen),
  • Beratung zur aktiven Beteiligung im Analyse-, Gestaltungs- und Veränderungsprozess,
  • Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und zur Pausenregelung (Kurzpausen, aktive Pausengestaltung),
  • Mitwirkung am Konzept zur regelmäßigen Information und Kommunikation zwischen Führungskräften und Beschäftigten sowie zwischen Gruppen von Beschäftigten zu Arbeitsinhalten, Verbesserungsmöglichkeiten, Störungen und Konflikten und deren Behebung bzw. Lösung,
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung (nach BITV),
  • Hinweise zu organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen des Infektionsschutzes bezüglich ansteckender Viren (z. B. SARS-CoV-2-Erreger),
  • Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Fachinformatikern kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung infrage:[1]
 
Wichtig

Angebots- und Wunschvorsorge bei Tätigkeiten von Fachinformatikern

  • G 37 "Bildschirmarbeitsplätze": Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Burnout-Syndrom. Emotionale Erschöpfung, Depression, reduzierte Leistungsfähigkeit.

Darüber hinaus kann sich bei bestimmten Tätigkeiten über den Anhang zur ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchung zu veranlassen:

G 25 "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen des Kraftfahrzeuges zum Kunden (Eignungsuntersuchung).

Die ausgewiesene Eignungsuntersuchung (kursiv) wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Arbeitsmedizinische Vorsorge, 6. Aufl. 2014.

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