- Beratung zur Gestaltung belastungs- und beanspruchungsoptimaler Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe sowie zu einem geregelten Wechsel zwischen Arbeitsphasen und Arbeitspausen, ggf. zum Tätigkeitswechsel,[1]
- Beratung des Arbeitgebers zur sicherheitsgerechten Auswahl und Beschaffenheit von Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln und Ausrüstungen,
- Einflussnahme auf die Arbeitsorganisation (Arbeitsteilung) hinsichtlich Arbeitszufriedenheit und Gesundheit durch hohen Anteil sinnstiftender und lernförderlicher Arbeitsoperationen der CAD-Fachkraft und Übertragung von Routineaufgaben auf den Rechner,
- Motivation der Beschäftigten zum sinnvollen Wechsel zwischen den Körperhaltungen Sitzen, Stehen und Gehen durch höhenverstellbare Arbeitstische und -stühle,
- Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und zur Pausenregelung (Kurzpausen, aktive Pausengestaltung),
- Beratung zur Umsetzung der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) hinsichtlich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstellen,
- Beratung zum Angebot familiengerechter, auf die Lebenssituation angepasster flexibler Arbeitszeitmodelle bzw. zur Tätigkeit im "Homeoffice",
- Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung (nach BITV),
- Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe in Notfallsituationen beim Ausüben der Tätigkeit im Unternehmen bzw. zu Hause im Homeoffice.
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von CAD-Fachkräften kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung infrage:[2]
Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten von CAD-Fachkräften
- G 37 "Bildschirmarbeit": Beschwerden in Nacken und Schultern durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und Augenbelastung durch ungenügende Sehbedingungen an CAD-Arbeitsplätzen;
- DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Burnout-Syndrom. Emotionale Erschöpfung, Depression, reduzierte Leistungsfähigkeit verursacht durch Termindruck und fehlende Anerkennung der erbrachten Leistungen.[3]
Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchung (kursiv) zu veranlassen:
- G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Arbeitgeber im Fall von Homeoffice (Fahrerlaubnis-Verordnung).
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