• Beratung zur Gestaltung belastungs- und beanspruchungsoptimaler Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe sowie zu einem geregelten Wechsel zwischen Arbeitsphasen und Arbeitspausen, ggf. zum Tätigkeitswechsel,[1]
  • Beratung des Arbeitgebers zur sicherheitsgerechten Auswahl und Beschaffenheit von Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln und Ausrüstungen,
  • Einflussnahme auf die Arbeitsorganisation (Arbeitsteilung) hinsichtlich Arbeitszufriedenheit und Gesundheit durch hohen Anteil sinnstiftender und lernförderlicher Arbeitsoperationen der CAD-Fachkraft und Übertragung von Routineaufgaben auf den Rechner,
  • Motivation der Beschäftigten zum sinnvollen Wechsel zwischen den Körperhaltungen Sitzen, Stehen und Gehen durch höhenverstellbare Arbeitstische und -stühle,
  • Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und zur Pausenregelung (Kurzpausen, aktive Pausengestaltung),
  • Beratung zur Umsetzung der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) hinsichtlich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstellen,
  • Beratung zum Angebot familiengerechter, auf die Lebenssituation angepasster flexibler Arbeitszeitmodelle bzw. zur Tätigkeit im "Homeoffice",
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung (nach BITV),
  • Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe in Notfallsituationen beim Ausüben der Tätigkeit im Unternehmen bzw. zu Hause im Homeoffice.
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von CAD-Fachkräften kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung infrage:[2]
 
Wichtig

Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV bei Tätigkeiten von CAD-Fachkräften

  • G 37 "Bildschirmarbeit": Beschwerden in Nacken und Schultern durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und Augenbelastung durch ungenügende Sehbedingungen an CAD-Arbeitsplätzen;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Burnout-Syndrom. Emotionale Erschöpfung, Depression, reduzierte Leistungsfähigkeit verursacht durch Termindruck und fehlende Anerkennung der erbrachten Leistungen.[3]

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchung (kursiv) zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Arbeitgeber im Fall von Homeoffice (Fahrerlaubnis-Verordnung).
[1] Joiko/Schmauder/Wolff: Psychische Belastung im Berufsleben: Erkennen und Gestalten, 5. Aufl., BAUA 2010.
[2] HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Arbeitsmedizinische Vorsorge, 6. Aufl. 2014.
[3] Fleischer/Otto/Schumacher: Trends in der IT, 2012.

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