• Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen in Notfällen,
  • Hinweise zur Ablauforganisation in einem Badebetrieb mit Bezugnahme zu Phasen hohen Publikumsverkehrs an Wochenenden, Feiertagen und Schulferien,
  • Beratung zum Einsatz von PSA (in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit),
  • Beratung zu erforderlichen hygienischen und bakteriologischen Bedingungen sowie zu Maßnahmen einer gleichbleibend guten Beschaffenheit des Dusch- und Beckenwassers,[1]
  • Einflussnahme auf präventives Verhalten hinsichtlich berufsbedingter Beschwerden z. B. durch Feuchtigkeitseinwirkung, chloriertes Wasser, intensive Sonnenstrahlung,
  • Training von Rettungsmaßnahmen an Badegästen bei Gefahr des Ertrinkens im Badebecken bzw. bei Kreislaufkollaps in der Sauna,
  • Mitwirkung bei Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans sowie bei Auswahl und Einsatz geeigneter Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel,
  • Beratung zur Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen und Hinweise zu Auswahl und Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Unterweisung zum Infektionsschutzgesetz,
  • Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten der Fachangestellten für Bäderbetriebe kommen auf Verlangen des Arbeitgebers nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen bei Fachangestellten für Bäderbetriebe

  • DGUV Empfehlung "Lärm": hohe Lärmbelastung durch Badebetrieb zu Spitzenzeiten an Sonn- und Feiertagen,
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen": z. B. durch allergisierend wirkende Reinigungs- und Desinfektionsmittel verursachte Atemwegserkrankungen;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": durch ständige Feuchtigkeitseinwirkung und Kontakt mit chloriertem Wasser verursachte Hautirritationen bzw. -erkrankungen;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": ggf. gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Beeinträchtigung der Gesundheit durch Krankheitserreger bei nicht ordnungsgemäßer Aufbereitung des Badebeckenwassers;
  • Gefahr einer Erkrankung an Hautkrebs durch UV-Strahlung bei Tätigkeiten in Freibadbetrieben;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: durch starken Publikumsverkehr und dennoch erforderlicher kontinuierlicher Überwachung des Badebetriebs verursachte Stresssituationen.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Ver- und Entsorgung;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Instandhaltungsarbeiten am Beckenrand.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zur ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Berger: Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Bädertechnik, Verlag Hans-Jürgen Berger 2018.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

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