• Regelung des Ablaufs des Badebetriebs hinsichtlich des Besucherverkehrs sowie bezüglich der technischen Abläufe,
  • Aufsicht über das gesamte Bad bzw. über Teilbereiche,
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen,
  • Erteilen von Schwimmunterricht für Klein- und Schulkinder, für erwachsene Anfänger, Behinderte,
  • Abnahme von Schwimmprüfungen und Ausstellen von Schwimmerzeugnissen,
  • Erledigung von Verwaltungsaufgaben und Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

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